Überfall in Linden: Räuber blitzen in Lausanne ab
Zwei der fünf Männer, die am Raubüberfall in Linden vor vier Jahren beteiligt gewesen waren und dafür zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden, gelangten ans Bundesgericht. Dieses wies jedoch beide Beschwerden ab.
Der eine wartete im Auto, stand Schmiere und wurde vom Obergericht als «treibende Kraft des Raubversuches» bezeichnet. Der andere verschaffte sich gemeinsam mit drei Komplizen Zugang zur Wohnung im Gebäude beim Dorfplatz in Linden und bedrohte unter anderem eine Frau mit einer Spielzeugpistole, welche jedoch nicht zwingend als solche erkennbar war.
Der erstgenannte Täter des Raubüberfalls, der sich vor vier Jahren zutrug, kassierte eine Freiheitsstrafe von 52 Monaten, der zweite eine von 48 Monaten. Nun fochten beide Männer das Urteil des Obergerichts vor dem Bundesgericht an.
X will nichts gewusst haben
Der Drahtzieher X des Überfalls warf der Vorinstanz Willkür vor. Er habe nicht gewusst, dass sich zum Tatzeitpunkt eine Mutter und zwei Kinder in der Wohnung aufhielten, denn die Gruppe sei zuvor «nur in Geschäfte und Restaurants eingedrungen, welche in der Nacht geschlossen und menschenleer sind», wie es im schriftlichen Urteil des Bundesgerichts heisst.
Dass X überhaupt davon gewusst haben soll, liege an einer willentlichen Falschaussage eines Komplizen, der ihn damit habe belasten wollen. Diesem Umstand habe das Obergericht zu wenig Rechnung getragen. Die Richter in Lausanne weisen die Beschwerde aber ab – unter anderem, weil der fragliche Komplize durchaus von der Vorinstanz zum Thema befragt worden war. X trägt die Gerichtskosten von 800 Franken.
Auch im Fall des Täters Y, der die Mutter bedroht hatte, wies das Bundesgericht die Beschwerde ab. Y beanstandete die Höhe der Strafe von 48 Monaten. Er habe alles zugegeben und betont, dass er so etwas nicht wieder machen wolle. Zudem habe er während des Überfalls als einziger Täter etwas Menschlichkeit gezeigt, indem er den Opfern Wasser gebracht habe.
Zu diesen und den weiteren Argumenten von Y hält das Bundesgericht nun fest, dass sie entweder irrelevant seien oder aber von der Vorinstanz beim Setzen des Strafmasses «bereits berücksichtigt» worden seien. Auch Y hat die Gerichtskosten zu tragen – in seinem Fall 2000 Franken.
Mitten in der Nacht überfallen
Der brutale Raubversuch im Gebäude der Gemeindeverwaltung von Linden ereignete sich in der Nacht vom 16. auf den 17.April 2011. Die Täter bedrohten eine Mutter, ihren 15-jähriger Sohn und die 3-jährige Tochter, die im Gebäude wohnten, mit der erwähnten Pistole und einem Schraubenzieher. Verletzt wurde niemand; die Verbrecher zogen am Ende ohne Beute davon.
Rund ein Jahr später – im Mai 2012 – gab die Kantonspolizei bekannt, dass sie die Männer aus Mazedonien, Kosovo, der Türkei und der Schweiz überführen konnte. Der Bande wurden überdies mehrere Diebstähle in den Regionen Bern und Freiburg mit einer Deliktsumme von rund 375'000 Franken nachgewiesen.
Ende 2012 verurteilte zunächst das Regionalgericht Bern-Mittelland die Männer zu unbedingten Freiheitsstrafen zwischen 30 und 56 Monaten. Bis auf einen Fall bestätigte das bernische Obergericht im Januar 2014 diese Urteile.
Siehe auch News-Berichte:
- "Linden - Keine Milde für den brutalen Räuber" vom 07.10.2014
- "Raubversuch - Den Tätern von Linden droht die Ausweisung" vom 17.01.2014
- "Linden - Diebesbande erhofft sich mildere Strafen" vom 15.01.2014
- "Linden - Raubversuch: Wie hoch werden die Strafen?" vom 28.11.2012
- "Einbruch in Linden - Diebesbande überführt" vom 01.05.2012
- "Linden - Bewaffneter Einbruch im Gemeindehaus" vom 18.04.2011