Überbauung Schafrain: «Dies nimmt uns jegliche Privatsphäre»
Mitte Juni stimmt die Bevölkerung von Walkringen über die Siedlung Schafrain ab. Wir haben mit einem direkten Anwohner gesprochen. Der Balkon des Eckhauses der neuen Siedlung wäre nur drei Meter von seinem Gartensitzplatz entfernt. Darf so nahe gebaut werden?
Ronny Thöni (33) hat vor drei Jahren ein Reihenhaus im Sunnedörfli in Walkringen gekauft. Die Maklerin habe damals gesagt, ihr sei nicht bekannt, dass am Schafrain gebaut werden soll. Er wagte den Schritt zum Eigentum, kaufte das Haus, zog mit seiner Partnerin und seinen zwei Kindern ein. Kaum eingezogen, erfuhren sie, dass am Schafrain eine Terrassensiedlung geplant ist.
Heute nicht möglich
Seit die Profile stehen, sieht es noch schlimmer aus. Nicht nur soll eine Siedlung direkt vor seiner Nase gebaut werden. Nein, die Siedlung kommt sogar sehr nahe an sein Grundstück ran. Nur gerade drei Meter soll die Brüstung des Balkons des Eckhauses von seiner March entfernt sein. Wenn Thöni einst mit seiner Familie im Garten sitzt, können die Nachbaren zuschauen, was es bei ihnen zu essen gibt.
Näher ran
Ein Besuch vor Ort bestätigt dies, das profilte Haus grenzt unverschämt nahe an Thönis Garten. Das Grundstück, auf dem gebaut werden soll, befindet sich zurzeit in einer Bauzone W2. Das heisst, es kann zweistöckig gebaut werden. Gemäss Baureglement der Gemeinde Walkringen beträgt der grosse Grenzabstand in einer W2 zum nächsten Grundstück mindestens neun Meter, der kleine Grenzabstand beträgt vier Meter.
Diese Mindestabstände sollen mit der Überbauungsordnung generell auf drei Meter heruntergesetzt werden, diejenigen für Anbauten (wie beispielsweise Terrassen) sollen sogar nur noch zwei Meter betragen. Dagegen wehrt sich Ronny Thöni.
«Bauen ja, aber nicht so»
«Es nimmt uns die Privatsphäre, die sehen direkt in unsere Wohnung und auf unsere Terrasse. Die sehen alles, und dies aus drei Meter Entfernung», so Thöni. «Das gilt nicht nur für uns, sondern auch für die künftigen Bewohner des Neubaus.» Thöni arbeitet selbst in der Baubranche und sagt: «Klar darf an diesem Hang gebaut werden, auch unser Haus wurde vor Jahren auf der grünen Wiese gebaut. Aber die müssen doch nicht direkt auf unser Grundstück kommen.» Würde nach der geltenden W2 gebaut und nicht nach der Überbauungsordnung, wäre laut Thöni alles kein Problem und der Abstand akzeptabel.
Thöni war nicht der Einzige, der Einsprache gegen die Überbauung eingereicht hatte. Gespräche mit der Gemeinde haben danach stattgefunden, allzu grosse Chancen rechnet er sich nicht aus. Der Architekt habe zwar bestätigt, dass der Neubau nahe komme, meinte aber laut Thöni, dass dies per Gesetz erlaubt sei.
Komitee beigetreten
Ronny Thöni wird am 17. Juni Nein stimmen gegen die Überbauungsordnung, über die an der Gemeindeversammlung abgestimmt wird. Er ist dem Nein-Komitee von Urs Lüchinger beigetreten, der sich gegen die Art der Siedlung engagiert (BERN-OST berichtete).
Schwerverkehr befürchtet
Für Thöni ist der Abstand zu seinem Grundstück seine grösste Sorge. Aber auch der drohende Baustellenverkehr gibt ihm zu denken. Auf der Sunnedörflistrasse können knapp zwei Autos kreuzen. «Während der Bauzeit wird Lastwagen um Lastwagen Erde abtransportieren. Die Sicherheit der Kinder auf dem Weg in den Kindergarten ist für uns ein Thema», so Thöni. Bei der Einspracheverhandlung sei ihm von der Gemeinde versichert worden, dass ein Verkehrskonzept bestehe, welches die Kinder vor den Lastwagen schütze. Auf dem Papier sehe dies gut aus.
Noch stehen nur die Profile neben dem Haus von Ronny Thöni. Es ist wahrscheinlich, dass am Schafrain früher oder später gebaut wird. Wird er dann wegziehen? «Nein», sagt er, «das denke ich nicht. Irgendeinmal gewöhnt man sich dran. Wir haben das gekauft, uns passt es, die Kinder fühlen sich wohl. Früher oder später muss man sich damit abfinden.»
[i] Die Abstimmung zur Überbauungsverordnung Schafrain findet am 17. Juni an der Gemeindeversammlung in Walkringen statt.
[i] Am Schafrain in Walkringen sind 21 Wohnungen geplant. Diese werden verteilt auf sieben Einfamilien- und Terrassenhäuser, dafür werden 5600 Quadratmeter Land verbaut.
[i] Über die Botschaft zur Abstimmung haben wir hier berichtet.