Überbauung Kirchbühl Oberdiessbach: Enteignungs-Entschädigungen festgelegt
Die kantonale Enteignungsschätzungskommission hat die Entschädigungen für die formelle Enteignung im Oberdiessbacher Kirchbühl festgelegt.
Für die Verlängerung des heutigen Lärchenweges beansprucht die Gemeinde auf zwei privaten Bauparzellen eine Fläche von insgesamt rund 180 Quadratmetern.
Die von der Gemeinde zu leistende Entschädigung pro Quadratmeter entspricht laut einer Medienmitteilung dem bereits früher offerierten Preis. Der Baulandpreis bewegt sich derzeit je nach Lage zwischen CHF 390 und 420 pro Quadratmeter. Im Weiteren muss die Gemeinde eine geringe Miete für eine vorübergehend beanspruchte Fläche während des Strassenbaus leisten. Ausserdem ist auf einem der beiden privaten Grundstücke ein Wertverlust zu kompensieren. Für den bestehenden Lärchenweg ist gemäss Kommissionsentscheid hingegen keine Entschädigung geschuldet.
Die Entschädigung beträgt laut der Mitteilung total 112'000 Franken plus Partei- und Verfahrenskosten und kann von der Gemeinde auf den bauberechtigten Grundeigentümer der ZPP Kirchbühl übertragen werden. Gegen den Entscheid können die betroffenen Grundeigentümer und die Gemeinde innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht appellieren.
Gemeindepräsident Hans Rudolf Vogt äusserte sich in einer ersten Stellungnahme positiv: „Der Entscheid entspricht im Grundsatz unseren Erwartungen, wir werden die verschiedenen Entschädigungen aber sicher noch im Detail im Gemeinderat besprechen.“
Siehe auch:
Oberdiessbach - Jetzt will die Gemeinde die Kirchbühl-Gegner enteignen