Trockenheit in der Region BERN-OST: Bevölkerungs-Appell statt Feuerwerk-Verbot
Im Amtsbezirk Konolfingen wird es im Vorfeld der Bundesfeier trotz Trockenheit und Brandgefahr kein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk geben. Regierungsstatthalter Ueli Zaugg ruft die Bevölkerung aber dazu auf, Vernunft walten zu lassen und fre
Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Die anhaltende Trockenheit hat in verschiedenen bernischen Regionen zu Feuer-Einschränkungen und Verboten geführt. Der bernische Regierungspräsident Urs Gasche entschied, zum jetzigen Zeitpunkt auf den Erlass von gesamtkantonalen Vorschriften zu verzichten. Die Kompetenz für Einschränkungen und Verbote wurde den Regierungsstatthaltern und den Gemeinden übertragen.
Regierungsstatthalter Ueli Zaugg sagte dem Internetportal BERN-OST, im Amtsbezirk Konolfingen werde es kein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken geben. Ueli Zaugg: Wir könnten ein Verbot nicht kontrollieren und nicht durchsetzen.
Ueli Zaugg sagte weiter, er wolle nächste Woche in Form einer Medienmitteilung die Bevölkerung in die Pflicht nehmen. Er werde den Appell erlassen, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freiwillig zu verzichten und Feuer nur an geeigneten Orten und unter Wahrung aller Sicherheitsmassnahmen zu entfachen.
Ueli Zaugg sagte weiter, die Verantwortung für die traditionellen 1.-August-Feuer liege bei den Gemeinden: Diese Feuer sind in der Regel nicht gefährlich, weil die Gemeinden die nötigen Sicherheitsmassnahmen anordnen und weil die Feuerwehren präsent sind.
Im Amt Konolfingen ist noch nicht entschieden, ob ein Verbot für den Verkauf von Feuerwerk erlassen werden soll. Ueli Zaugg: Wahrscheinlich werden wir die Verkaufsstellen auffordern, freiwillig auf den Verkauf zu verzichten.
Auch in der Region Bern sind bisher keine Verbote für das Abbrennen von Feuerwerk erlassen worden. Auch hier wird an die Verantwortung der Bevölkerung appelliert und dazu aufgerufen, das Abbrennen von Feuerwerk möglichst zu unterlassen.
Die wochenlange Hitze- und Trockenperiode hat anfangs Woche zu drastischen Massnahmen geführt: Die bernische Kantonsregierung hat zahlreiche Gewässer für Wasserentnahmen gesperrt. In der Region BERN-OST betrifft dies sieben Bäche in sieben Gemeinden: Den Biglenbach in den Gemeinde Biglen und Arni, den Krauchtalbach in der Gemeinde Bolligen, den Goldbach in der Gemeinde Landiswil, den Luterbach in der Gemeinde Vechigen, den Enggisteinbach und den Biglenbach in der Gemeinde Walkringen sowie den Enggisteinbach in der Gemeinde Worb.
Regierungsstatthalter Ueli Zaugg sagte dem Internetportal BERN-OST, im Amtsbezirk Konolfingen werde es kein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken geben. Ueli Zaugg: Wir könnten ein Verbot nicht kontrollieren und nicht durchsetzen.
Ueli Zaugg sagte weiter, er wolle nächste Woche in Form einer Medienmitteilung die Bevölkerung in die Pflicht nehmen. Er werde den Appell erlassen, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freiwillig zu verzichten und Feuer nur an geeigneten Orten und unter Wahrung aller Sicherheitsmassnahmen zu entfachen.
Ueli Zaugg sagte weiter, die Verantwortung für die traditionellen 1.-August-Feuer liege bei den Gemeinden: Diese Feuer sind in der Regel nicht gefährlich, weil die Gemeinden die nötigen Sicherheitsmassnahmen anordnen und weil die Feuerwehren präsent sind.
Im Amt Konolfingen ist noch nicht entschieden, ob ein Verbot für den Verkauf von Feuerwerk erlassen werden soll. Ueli Zaugg: Wahrscheinlich werden wir die Verkaufsstellen auffordern, freiwillig auf den Verkauf zu verzichten.
Auch in der Region Bern sind bisher keine Verbote für das Abbrennen von Feuerwerk erlassen worden. Auch hier wird an die Verantwortung der Bevölkerung appelliert und dazu aufgerufen, das Abbrennen von Feuerwerk möglichst zu unterlassen.
Die wochenlange Hitze- und Trockenperiode hat anfangs Woche zu drastischen Massnahmen geführt: Die bernische Kantonsregierung hat zahlreiche Gewässer für Wasserentnahmen gesperrt. In der Region BERN-OST betrifft dies sieben Bäche in sieben Gemeinden: Den Biglenbach in den Gemeinde Biglen und Arni, den Krauchtalbach in der Gemeinde Bolligen, den Goldbach in der Gemeinde Landiswil, den Luterbach in der Gemeinde Vechigen, den Enggisteinbach und den Biglenbach in der Gemeinde Walkringen sowie den Enggisteinbach in der Gemeinde Worb.