Trachtenexpress Biglen: Sieg für Betreiber Bayard

Im Streit um die Bau- und Gastgewerbebewilligung des Trachten-Express beim Bahnhof Biglen ist ein weiterer Entscheid gefallen. Das bernische Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Trachten-Express-Betreiber Joseph Bayard gutgeheissen und den

Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Das Verwaltungsgericht hob den Entscheid der bernischen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion auf. Diese hatte Ende Februar eine Verfügung des Konolfinger Regierungsstatthalters umgestürzt und entschieden, dass der vierte Bahnwagen des Trachten-Expresses - der „Alpenblick“ - und das TOI-WC innerthalb von drei Monaten zu entfernen seien. Die Hauptgründe: Zu viel Lärm rund um die Gastwirtschaft im Eisenbahnwagen und kein Anschluss an die Gemeindekanalisation.

Den Entscheid der kantonalen Baudirektion bewirkt hatten der Coop Biglen und die Baugesellschaft Forum Centro, die neben dem Trachten-Express Wohnungen hat. Coop und Centro hatten gegen die Bau- und Gastgewerbebewilligung des Regierungsstatthalters Beschwerde eingereicht, insbesondere wegen des Lärmpegels.

Gegen den Entscheid der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion erhob Trachten-Express-Betreiber Joseph Bayard Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Nun gab das Gericht Bayard Recht: Der Beschwerdeführer könne nicht verpflichtet werden, den zusätzlichen vierten Bahnwagen „Alpenblick“ an die Kanalisation anzuschliessen. Auch bezüglich Lärmschutz hiess das Gericht die Beschwerde gut.

Nun muss sich die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion erneut mit dem Fall befassen. Was die Gegner des Trachten-Express vom Entscheid des Verwaltungsgerichtes halten, steht noch nicht fest. Laut den Beschwerdegegnern wurde ihnen das Urteil wegen eines Versäumnisses des Gerichtes noch nicht eröffnet.
Von allen Seiten wird betont, dass sich die Lage um den Trachten-Express in den letzten Monaten etwas beruhigt hat. Im letzten März hatten noch kriegerische Töne dominiert: „Freunde des Brauchtums“ wollten unter dem Motto „Bauernkrieg im Emmental“ eine „Solidaritäts-Kundgebung“ für den Trachten-Express durchführen. Auf Flugblättern wurde dazu aufgerufen, „Sense, Mistgabel, Rechen usw“ an die Kundgebung mitzunehmen.

Weil die BLS die Kundgebung wegen deren „politischen Charakter“ verbot und Joseph Bayard „rechtliche Schritte“ androhte, fand die Demonstration nicht statt. Bayard damals zu BERN-OST: „Eine Kündigung bringt mich in den Abgrund, der Trachtengruppen-Express mit drei Arbeitsplätzen ist meine Existenz.“

Weiter offen ist ein Streit an zivilrechtlicher Front: Vor dem Kreisgericht Schlosswil stehen sich der Trachten-Express-Betreiber und ein Nachbar gegenüber. Es geht u.a. um Ehrverletzung, Drohung, Nachtruhestörung, eine „Faust aufs Auge“ und allenfalls sogar um Schüsse gegen die Bahnwagen. Das Urteil steht noch aus.

www.biglen.ch

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Erstellt: 19.12.2007
Geändert: 20.12.2007
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