Tote Bienen: Landwirt verurteilt
Schuldspruch für einen Bauern aus der Region Bern: Der Mann verursachte im letzten Jahr fahrlässig ein Bienensterben. Ein Fall, ein Dilemma.
Am 17. Mai 2016 sprühte er das Schädlingsgift, ein Produkt des Agrargiganten Syngenta, auf seine Apfelplantagen in Grosshöchstetten und Konolfingen. Seit Jahren schützte er seine Bäume so vor einem ganz bestimmten Schädling: der Sägewespe. Jahrelang ging das gut. Dieses Mal aber verursachte er damit ein Bienensterben in der Region. Lokale Imker beklagten den Verlust von bis zu 50 Prozent ihrer Völker.
Gratwanderung
Die Staatsanwaltschaft brummte dem Mann eine bedingte Strafe wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen das Umweltschutzgesetz auf, inklusive Eintrag im Strafregister. Grund war nicht die Verwendung von Actara an sich – das Mittel ist in der Schweiz zugelassen –, problematisch war der der Zeitpunkt der Sprühaktion. Denn, solange die Apfelbäume blühen, ist der Einsatz verboten. Weil Bienen auf der Suche nach Nektar an den Blüten haltmachen.
Das Dilemma: In ebenjene Blüten legt auch die Sägewespe ihre Eier, die geschlüpften Raupen fressen später die jungen Äpfel von innen heraus, die Früchte sterben ab.
Laut dem Angeklagten sorgte die Verkettung mehrerer Umstände für das Bienensterben im vergangenen Jahr. Da war der leichte Regen, der entgegen den Wettervorhersagen fiel – das Mittel trocknete nicht, blieb dadurch für die Bienen tödlich. Da war die ungewöhnlich lange Blütezeit. Und da war diese ständige Angst, der Schädling könnte ihn um sein Einkommen bringen, die ihn zum Gift greifen liess. «Ich hätte die gesamte Ernte verloren. Es ist einfach so.»
Dabei ist ihm ein Fehler unterlaufen, das bestreitet der 48-Jährige nicht. Mehrfach drückt er sein Bedauern aus. Er bejaht die eigene Fahrlässigkeit, wehrt sich nur gegen die angedrohte Strafe. «Die Sache bereitete mir schlaflose Nächte.» Er lebe in einem kleinen Dorf, kenne die betroffenen Imker persönlich.
Milde
Mit den Geschädigten einigte sich der 48-Jährige bereits im Vorfeld der Gerichtsverhandlung auf eine Wiedergutmachung. Er bezahlte knapp 20'000 Franken. Zusätzlich richtete er einen SMS-Warndienst ein. Bevor er zum Schädlingsgift greift, informiert er künftig die örtlichen Bienenzüchter, damit die ihre Völker drinnen behalten.