Tödlicher Unfall in Worb: Staatsanwalt fordert 46 Monate
Im Prozess um den tödlichen Unfall eines 10-jährigen Jungen in Worb hat der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 46 Monaten für den Angeklagten gefordert. Für den Ankläger ist «glasklar», dass der 73-jährige Rentner den Unfall verursacht hat.
Schon die beiden am Vortag dem Gericht erläuterten Expertisen wären klar genug, so Lopez. Er meinte damit einen Bericht des kriminaltechnischen Diensts der Kantonspolizei Bern und ein morphologisch-rekonstruktives Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Bern.
Im Bericht steht, auf dem Trottinett des verunglückten Schülers seien Mikrospuren eines Autolacks gefunden worden, der nicht zu unterscheiden sei von jenem des Personenwagens des Angeklagten. Umgekehrt fand man auf dem Auto Mikrospuren von gleicher Beschaffenheit wie das Material des Trottinetts.
Die IRM-Gutachterin sagte am Dienstag vor Gericht unter anderem, die am Auto des Angeklagten festgestellten Beschädigungen stimmten mit der Form des Trottinetts überein. Mit diesem wollte der 10-jährige am 2. November 2011 in Worb einen Fussgängerstreifen überqueren, als er vom Auto erfasst wurde.
«Alibis konstruiert»
Auch die drei Zeugenaussagen stellten aber Beweismittel dar, sagte Lopez weiter. So sah beispielsweise eine Frau, wie ein Mann vom Aussehen des Angeklagten in Gümligen ruckweise und unsicher fuhr und kurz vor Worb beinahe Velofahrer und ein entgegenkommendes Auto rammte. Die Frau erinnerte sich an einzelne Zahlen des Nummernschilds.
Dass der Angeklagte in der Untersuchung immer wieder andere Routen angab, auf der er am Unfallabend von Bern nach Oberburg gefahren sein will, sei ein Zeichen dafür, dass er etwas zu verbergen habe, sagte Lopez weiter. Der Mann habe versucht, Alibis zu konstruieren. Der Mann sei wegen fahrlässiger Tötung und wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz schuldig zu sprechen.
Verhalten berücksichtigen
Für das objektive Tatverschulden in Worb verdiene der Mann 30 Monate, sagte Lopez. Die anderen 16 Monate soll das Gericht wegen der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und wegen wegen des subjektiven Tatverschulden des Angeklagten aussprechen.
Der Mann habe sich grob fahrlässig verhalten. Dieses Verhalten grenze schon an Eventualvorsatz, so Lopez. Schon in den Jahren 2002 und 2007 sei der Mann wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand verurteilt worden. Dieses Verhalten und die Vorstrafen müssten sich strafverschärfend auswirken.
Der Prozess ging am Mittwochmorgen mit dem Plädoyer des amtlichen Verteidigers weiter. Das Regionalgericht Bern-Mittelland will das Urteil am Donnerstag bekanntgeben.