Teure Investitionen: Wichtrach plant höhere Steuern

Die Gemeinde Wichtrach erwartet 2015 einen Steuererhöhung. Nebst den ordentlichen Unterhalts- und Erneuerungsinvestitionen machen weitere Projekte die Erhöhung notwendig.

pd / vjo, info@bern-ost.ch

Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2015 mit einem Ertragsüberschuss von 196’970 Franken zuhanden der Gemeindeversammlung vom Dezember 2014 verabschiedet. „Der ausgewiesene Ertragsüberschuss ergibt sich ausschliesslich aus einer budgetierten Steuererhöhung“, steht in der Medienmitteilung des Gemeinderats.

Aktuell arbeitet die Gemeinde Wichtrach mit einer Steueranlage von 1.49. Diese soll mit Wirkung auf das Jahr 2015 um 0.1 Einheiten auf 1.59 erhöht werden. Der Gemeinderat rechnet mit zusätzlichen jährlichen Steuereinnahmen vom rund 530’000 Franken.


Minus trotz zusätzlichen Einnahmen
 

Das Ausmass der Steuererhöhung wurde durch eine mehrjährige Betrachtung ermittelt. Es müsse davon ausgegangen werden, dass der bescheidene Ertragsüberschuss des Jahres 2015 in den Folgejahren kompensiert wird. In Anlehnung an den Finanzplan gehen die Verantwortlichen ab 2016 bis 2019 von negativen Rechnungsergebnissen aus. Dies trotz den zusätzlichen Einnahmen, die sich aus der Steuererhöhung ergeben.

 

In Wichtrach müssen, neben den ordentlichen Unterhalts- und Erneuerungsinvestitionen die Hochwasserschutzbauten, der neue Werkhof und die Erweiterung der Schulanlage Stadelfeld finanziert werden. Die Stimmberechtigten haben den erwähnten Projekten im Umfang von rund 16’000’000 Franken (brutto) zugestimmt. Die Finanzierung der beschlossenen Investitionen mache die Steuererhöhung notwendig.


Finanzplan soll ausgeglichen bleiben

 

"Für den Gemeinderat ist es sehr wichtig, dass der Finanzhaushalt auch zukünftig ausgeglichen gestaltet werden kann", steht in der Medienmitteilung weiter. Ohne Anpassung der Steueranlage würde sich das vorhandene Eigenkapital sehr rasch und massiv reduzieren. Im Weiteren würden sich die langfristigen Schulden auf zirka 14'000’000 Franken erhöhen. Dies ohne absehbare Perspektiven für regelmässige Amortisationszahlungen.

 

Ab dem Zeitpunkt der Gemeindefusion Ende 2003 bis ins Jahr 2014 wurde die Gesamtheit der steuerpflichtigen Einwohner der Gemeinde Wichtrach im Umfang von 2.5 Steuerzehntel entlastet. Aus der Sicht des Gemeinderates in nun der Zeitpunkt gekommen, der eine teilweise Kompensation notwendig mache.


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Erstellt: 28.10.2014
Geändert: 28.10.2014
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