Stromversorgungsreglement, Gebührenreglement zum Stromversorgungsreglement
Biglen
Die Gemeindeversammlung hat am 25. November 2014 das Stromversorgungsreglement sowie das Gebührenreglement zum Stromversorgungsreglement erlassen.
Die beiden Erlasse traten am 1. Januar 2015 in Kraft.
Die Inkraftsetzung des Stromversorgungsreglementes und des Gebührenreglementes zum Stromversorgungsreglement wird in Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 öffentlich bekannt gemacht.
Die beiden Erlasse können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Sie stehen auch auf der Website www.biglen.ch (Rubrik «Politik» / Gemeinde erlasse) zur Verfügung.
Gemeinderat Biglen
Die beiden Erlasse traten am 1. Januar 2015 in Kraft.
Die Inkraftsetzung des Stromversorgungsreglementes und des Gebührenreglementes zum Stromversorgungsreglement wird in Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 öffentlich bekannt gemacht.
Die beiden Erlasse können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Sie stehen auch auf der Website www.biglen.ch (Rubrik «Politik» / Gemeinde erlasse) zur Verfügung.
Gemeinderat Biglen
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Erstellt:
09.01.2015
Geändert: 15.01.2015
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