Steuerperiode 2001 - Das Ausfüllen der Steuererklärung wird einfacher
Mit dem Wechsel zur einjährigen Veranlagung der Steuern wird im Kanton Bern vieles bedeutend einfacher. Zu versteuern ist diesmal das im Jahr 2001 erzielte Einkommen. Erstmals bietet die Steuerverwaltung eine elektronische Steuererklärung im Intern
aid / Res Reinhard, info@reinhards.ch
Die neuen Steuerformulare erscheinen im Format A4 und sind einseitig bedruckt. Die Formulare sind grundsätzlich im Fragebogenprinzip aufgebaut und mit persönlichen Daten zu Liegenschaften, Zivilstand oder minderjährigen Kindern bereits bedruckt.
Es genügt in vielen Fällen die aufgedruckten Angaben zu kontrollieren und allenfalls zu korrigieren. Neu müssen nur noch die Einkünfte eines Jahres deklariert werden. Auch die bisherige Spalte für die Bundessteuer entfällt. Die Steuerverwaltung übernimmt die Berechnung der Differenz zur Kantons- und Gemeindesteuer für die Steuerpflichtigen.
Abzüge welche von der Steuerverwaltung automatisch ausgeführt werden können (z.B. Kinderabzug) müssen nicht mehr berechnet werden. Es genügt zum Beispiel beim Kinderabzug die Anzahl Kinder anzugeben. Grundsätzlich müssen Belege und Bescheinigungen der Steuererklärung nur noch beigelegt werden, wenn sie ausdrücklich verlangt sind. Die Steuerverwaltung behält sich aber vor, allfällige Belege nachzuverlangen.
Ab diesem Jahr muss der Saldo des steuerbaren Einkommens und Vermögens nicht mehr berechnet werden. Die Veranlagungsverfügung wird nach der Bearbeitung der Steuererklärung durch die Steuerverwaltung eröffnet. Darauf sind sämtliche Positionen der Steuererklärung für die Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern nachvollziehbar aufgeführt. Jede Korrektur wird ausgewiesen und begründet, ebenso die Abzüge, welche bei der Veranlagung automatisch vorgenommen wurden.
Drei Monate nach Einreichen der Steuererklärung stellt die Steuerverwaltung eine definitive oder eine provisorische Schlussabrechnung aus. Die Verrechnungssteuerguthaben werden an diese Schlussabrechnung angerechnet. Je rascher die Steuererklärung eingereicht wird, umso früher kann das jeweilige Verrechnungssteuerguthaben zurückerstattet werden. Der Einreichetermin für die Steuererklärung 2001 ist der 15. März 2002.
Elektronisches Ausfüllen der Steuererklärung mit CD-Rom oder Online
Die Steuerverwaltung hat im letzten Jahr interessierten Personen die Software TaxMe® zum Ausfüllen der Steuererklärung der Übergangsperiode gratis zur Verfügung gestellt. Mehr als 140'000 Steuererklärungen wurden mit diesem Programm ausgefüllt. Die Steuerverwaltung baut deshalb im Bereich der elektronischen Medien weiter aus. Für die Steuererklärung 2001 wurde die Software nochmals überarbeitet. TaxMe 2001® wurde gemeinsam mit der Informatikfirma DV Bern AG weiterentwickelt.
Die neue Version des beliebten Programmes wartet mit einigen Neuerungen auf. So können beispielsweise Personendaten, Wertschriften oder Liegenschaftsdaten aus der letztjährigen TaxMe-Version in die neue Steuererklärung übertragen werden. Es können aber keine Steuererklärungen 2001 mit der TaxMe-Version aus der Übergangsperiode ausgefüllt werden! Unvollständig ausgefüllte Rubriken (z.B. Stammdaten) werden im Navigationsfenster neu auffällig rot dargestellt. Wenn eine Eingabe oder Aktion eine Löschung von bereits erfassten Daten bewirken kann, wird eine Warnung angezeigt.
Das Einkommen und Vermögen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und Landwirtschaft kann mit TaxMe 2001 neu ebenfalls erfasst werden. Die entsprechenden Wegleitungen und Merkblätter werden auf der CD-ROM zur Verfügung gestellt.
Das Programm ist bewährt einfach, verständlich und benutzerfreundlich und lässt sich auf PC, Linux oder Macintosh - Geräten installieren. Eingebaute Regeln und Hilfefunktionen dienen als fachliche Unterstützung und helfen z.B. beim Errechnen des steuerbaren Einkommens und Vermögens.
Sind alle benötigten Formulare ausgefüllt, können diese mit normalen Druckern auf neutralen, weissen A4-Blättern ausgedruckt, unterschrieben und eingereicht werden.
Erstmals auch online per Internet
Erstmals können in diesem Jahr die Steuerdaten auch mittels Verschlüsselungstechnik via Internet zur Steuerverwaltung übermittelt werden. Das System ist vergleichbar mit demjenigen des Internetbanking. Es muss also kein Programm mehr auf dem PC installiert werden.
Damit die Steuererklärung im Internet ausgefüllt werden kann, muss ein Passwort bei der kantonalen Steuerverwaltung bestellt werden. Die Bestellung erfolgt direkt auf der Internetseite der Bernischen Steuerverwaltung: www.sv.fin.be.ch. Nach Erhalt des Passwortes kann direkt mit dem Erfassen der Steuererklärung begonnen werden.
Es genügt in vielen Fällen die aufgedruckten Angaben zu kontrollieren und allenfalls zu korrigieren. Neu müssen nur noch die Einkünfte eines Jahres deklariert werden. Auch die bisherige Spalte für die Bundessteuer entfällt. Die Steuerverwaltung übernimmt die Berechnung der Differenz zur Kantons- und Gemeindesteuer für die Steuerpflichtigen.
Abzüge welche von der Steuerverwaltung automatisch ausgeführt werden können (z.B. Kinderabzug) müssen nicht mehr berechnet werden. Es genügt zum Beispiel beim Kinderabzug die Anzahl Kinder anzugeben. Grundsätzlich müssen Belege und Bescheinigungen der Steuererklärung nur noch beigelegt werden, wenn sie ausdrücklich verlangt sind. Die Steuerverwaltung behält sich aber vor, allfällige Belege nachzuverlangen.
Ab diesem Jahr muss der Saldo des steuerbaren Einkommens und Vermögens nicht mehr berechnet werden. Die Veranlagungsverfügung wird nach der Bearbeitung der Steuererklärung durch die Steuerverwaltung eröffnet. Darauf sind sämtliche Positionen der Steuererklärung für die Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern nachvollziehbar aufgeführt. Jede Korrektur wird ausgewiesen und begründet, ebenso die Abzüge, welche bei der Veranlagung automatisch vorgenommen wurden.
Drei Monate nach Einreichen der Steuererklärung stellt die Steuerverwaltung eine definitive oder eine provisorische Schlussabrechnung aus. Die Verrechnungssteuerguthaben werden an diese Schlussabrechnung angerechnet. Je rascher die Steuererklärung eingereicht wird, umso früher kann das jeweilige Verrechnungssteuerguthaben zurückerstattet werden. Der Einreichetermin für die Steuererklärung 2001 ist der 15. März 2002.
Elektronisches Ausfüllen der Steuererklärung mit CD-Rom oder Online
Die Steuerverwaltung hat im letzten Jahr interessierten Personen die Software TaxMe® zum Ausfüllen der Steuererklärung der Übergangsperiode gratis zur Verfügung gestellt. Mehr als 140'000 Steuererklärungen wurden mit diesem Programm ausgefüllt. Die Steuerverwaltung baut deshalb im Bereich der elektronischen Medien weiter aus. Für die Steuererklärung 2001 wurde die Software nochmals überarbeitet. TaxMe 2001® wurde gemeinsam mit der Informatikfirma DV Bern AG weiterentwickelt.
Die neue Version des beliebten Programmes wartet mit einigen Neuerungen auf. So können beispielsweise Personendaten, Wertschriften oder Liegenschaftsdaten aus der letztjährigen TaxMe-Version in die neue Steuererklärung übertragen werden. Es können aber keine Steuererklärungen 2001 mit der TaxMe-Version aus der Übergangsperiode ausgefüllt werden! Unvollständig ausgefüllte Rubriken (z.B. Stammdaten) werden im Navigationsfenster neu auffällig rot dargestellt. Wenn eine Eingabe oder Aktion eine Löschung von bereits erfassten Daten bewirken kann, wird eine Warnung angezeigt.
Das Einkommen und Vermögen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und Landwirtschaft kann mit TaxMe 2001 neu ebenfalls erfasst werden. Die entsprechenden Wegleitungen und Merkblätter werden auf der CD-ROM zur Verfügung gestellt.
Das Programm ist bewährt einfach, verständlich und benutzerfreundlich und lässt sich auf PC, Linux oder Macintosh - Geräten installieren. Eingebaute Regeln und Hilfefunktionen dienen als fachliche Unterstützung und helfen z.B. beim Errechnen des steuerbaren Einkommens und Vermögens.
Sind alle benötigten Formulare ausgefüllt, können diese mit normalen Druckern auf neutralen, weissen A4-Blättern ausgedruckt, unterschrieben und eingereicht werden.
Erstmals auch online per Internet
Erstmals können in diesem Jahr die Steuerdaten auch mittels Verschlüsselungstechnik via Internet zur Steuerverwaltung übermittelt werden. Das System ist vergleichbar mit demjenigen des Internetbanking. Es muss also kein Programm mehr auf dem PC installiert werden.
Damit die Steuererklärung im Internet ausgefüllt werden kann, muss ein Passwort bei der kantonalen Steuerverwaltung bestellt werden. Die Bestellung erfolgt direkt auf der Internetseite der Bernischen Steuerverwaltung: www.sv.fin.be.ch. Nach Erhalt des Passwortes kann direkt mit dem Erfassen der Steuererklärung begonnen werden.