Stettlen – Teilrevision des Organisationsreglementes

Zuständigkeit des Gemeinderates für die Einbürgerungen, Schaffung einer Sozial- und Vormundschaftskommission, eine Rechtsgrundlage für die Schulkommission: Das sind die drei Hauptziele der vom Gemeinderat von Stettlen angestrebten Teilrevis

Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Der Gemeinderat von Stettlen schreibt in einer Medienmitteilung, er wolle die Teilrevision des Organisationsreglementes der Gemeindeversammlung vom 8. Juni unterbreiten. Zur Zeit laufe die Vernehmlassung in den Parteien und Kommissionen sowie die kantonale Vorprüfung. Die öffentliche Auflage des Reglementstextes soll ab 7. Mai 2004 erfolgen.

Die im teilrevidierten Organisationsreglement neu vorgesehene Sozial- und Vormundschaftskommission Stettlen-Vechigen soll den Gemeinderat bei der Behandlung der Vormundschaftsgeschäfte entlasten. Es ist laut Medienmitteilung vorgesehen, dass die gemeinsam mit der Gemeinde Vechigen geführte neue Behörde aus vier Vechiger und drei Stettler Mitgliedern zusammengesetzt sein wird.

Die Schulkommission verfügt laut Medienmitteilung bereits heute aufgrund der kantonalen Schulgesetzgebung über weitgehende Entscheidkompetenz, jedoch über kein entsprechendes Gemeindereglement. Ein Bundesgerichtsentscheid verlange, dass alle Kommissionen mit Entscheidbefugnis im Organisationsreglement der Gemeinde aufgeführt seien. Neu soll das Gemeinderatsmitglied, das das Ressort Bildung leitet, stimmberechtigtes Mitglied der Schulkommission werden.

Mit der Teilrevision des Organisationsreglementes will er Gemeinderat von Stettlen zudem die Kompetenz für Einbürgerungen von der Gemeindeversammlung zum Gemeinderat verschieben. Diese neue Kompetenzzuteilung entspreche dem Entscheid des Grossen Rates für eine entsprechende Gesetzesänderung auf kantonaler Ebene.

www.stettlen.ch

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Erstellt: 10.03.2004
Geändert: 10.03.2004
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