Stettlen – Regierungsstatthalter erteilt Bewillligung zum Bau einer UMTS-Antenne

Die Baubewilligung für die Erweiterung der Mobilfunkanlage auf dem Gebäude der Karton Deisswil AG auf UMTS hat der Regierungsstatthalter von Bern trotz Einsprache des Gemeinderates erteilt.

Simon Laager, info@reinhards.ch
Die baurechtlichen Rahmenbedingungen und die geltenden Strahlenvorgaben der NIS-Verordnung werden eingehalten. Laut einer Medienmitteilung des Gemeinderates Stettlen war „dies dem Gemeinderat wohl bewusst; sein Widerstand gründet auf dem gesundheits- und umweltpolitisch weit verbreiteten Unbehagen.“ Als Grundeigentümer von diversen Liegenschaften, die insbesondere von Kindern stark frequentiert würden, fühle er sich verpflichtet, vorsorglich sämtliche Massnahmen zu treffen, um einer Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung entgegenzuwirken. „Insbesondere die gegenwärtig laufende Ueberprüfung einer holländischen Studie sowie die Lancierung eines Forschungsprogramms zeigen doch auf, dass grosse Zweifel an der Unbedenklichkeit der UMTS-Technologie vorhanden sind und die Gesetzgebung sich bemühen muss, Schritt zu halten“, heisst es weiter. Leider würden genauere Erkenntnisse einige Zeit auf sich warten lassen.

Gegen den Entscheid des Regierungsstatthalters hat der Gemeinderat Beschwerde bei der Kant. Baudirektion eingereicht. Diese schlägt nun generell eine Sistierung der Gesuchsbewilligungen vor, bis die gemäss jüngstem Bundesgerichtsentscheid notwendigen Kontrollmethoden über die Sendeleistungen geregelt sind. Eine diesbezügliche Einigung mit dem BAKOM wird bereits per Ende 2005 erwartet.

www.stettlen.ch

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Erstellt: 03.12.2005
Geändert: 03.12.2005
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