Stettlen - Neu Kantonspolizei zuständig
In Stettlen sind alle polizeilichen Aufgaben auf Neujahr an die Kantonspolizei übergegangen. Der Grund: Die Gemeindepolizei Ostermundigen wurde aufgehoben.
mg / Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Bisher hat die Gemeindepolizei Ostermundigen die ortspolizeilichen Aufgaben auch für Stettlen erbracht. Für strafrechtliche Belange war seit jeher die Kantonspolizei zuständig. Ab 1.1.2010 wird die Gemeindepolizei Ostermundigen aufgehoben und alle polizeilichen Aufgaben gehen an die Kantonspolizei über.
Die Gemeinde Stettlen teilt weiter mit: "Die Gemeinde Ostermundigen steht mit einem Teil ihres bisherigen Personal nach wie vor auch der Gemeinde Stettlen zur Verfügung und zwar unter dem Namen „Polizeiinspektorat Ostermundigen“ für
- Kontrolle des ruhenden Verkehrs und Ausstellen von Parkbussen
- Zustellung von Gerichtsurkunden und Zahlungsbefehlen des Betreibungsamtes
- Einsammeln und Verwerten von besitzerlosen Fahrrädern und Mofas
- Hilfestellung für die Gemeinde Stettlen im verwaltungspolizeilichen Bereich sowie für die Durchführung von Zwangs-Wohnungsräumungen und anderem."
In der Mitteilung der gemeinde Stettlen heist es weiter: "Die Mitarbeitenden des Polizeiinspektorates Ostermundigen treten uniformiert auf. Ab 1.1.2010 werden sie keine Einsätze ausserhalb der ordentlichen Bürozeiten mehr leisten. Insbesondere wird keine Patroullientätigkeit an Wochenenden oder zu Nachtzeiten mehr möglich sein.
Die Kantonspolizei ist gesetzlich zu rund 45 Einzeleinsätzen in der Gemeinde verpflichtet. Sollte dies nicht ausreichen, müsste die Gemeinde Einsätze zusätzlich bei der Kantonspolizei einkaufen.
Der Einsatz von privaten Überwachungsfirmen an speziellen Anlässen oder Zeiten ist wie bisher nicht ausgeschlossen. Im 2009 hat der Einsatz von Securitas rund Fr. 5‘000 gekostet. Die Dienstleistungen der Gemeindepolizei Ostermundigen wurden bisher mit durchschnittlich netto Fr. 9‘000 vergütet.
Kontaktadressen:
Kantonspolizei: Posten Ostermundigen, untere Zollgasse 28, Telefon 031 368 76 01
Polizeinspektorat Ostermundigen, Schiessplatzweg 1, Telefon 031 930 14 14
Gemeindeschreiberei Stettlen, Telefon 031 930 88 30."
www.stettlen.ch
Die Gemeinde Stettlen teilt weiter mit: "Die Gemeinde Ostermundigen steht mit einem Teil ihres bisherigen Personal nach wie vor auch der Gemeinde Stettlen zur Verfügung und zwar unter dem Namen „Polizeiinspektorat Ostermundigen“ für
- Kontrolle des ruhenden Verkehrs und Ausstellen von Parkbussen
- Zustellung von Gerichtsurkunden und Zahlungsbefehlen des Betreibungsamtes
- Einsammeln und Verwerten von besitzerlosen Fahrrädern und Mofas
- Hilfestellung für die Gemeinde Stettlen im verwaltungspolizeilichen Bereich sowie für die Durchführung von Zwangs-Wohnungsräumungen und anderem."
In der Mitteilung der gemeinde Stettlen heist es weiter: "Die Mitarbeitenden des Polizeiinspektorates Ostermundigen treten uniformiert auf. Ab 1.1.2010 werden sie keine Einsätze ausserhalb der ordentlichen Bürozeiten mehr leisten. Insbesondere wird keine Patroullientätigkeit an Wochenenden oder zu Nachtzeiten mehr möglich sein.
Die Kantonspolizei ist gesetzlich zu rund 45 Einzeleinsätzen in der Gemeinde verpflichtet. Sollte dies nicht ausreichen, müsste die Gemeinde Einsätze zusätzlich bei der Kantonspolizei einkaufen.
Der Einsatz von privaten Überwachungsfirmen an speziellen Anlässen oder Zeiten ist wie bisher nicht ausgeschlossen. Im 2009 hat der Einsatz von Securitas rund Fr. 5‘000 gekostet. Die Dienstleistungen der Gemeindepolizei Ostermundigen wurden bisher mit durchschnittlich netto Fr. 9‘000 vergütet.
Kontaktadressen:
Kantonspolizei: Posten Ostermundigen, untere Zollgasse 28, Telefon 031 368 76 01
Polizeinspektorat Ostermundigen, Schiessplatzweg 1, Telefon 031 930 14 14
Gemeindeschreiberei Stettlen, Telefon 031 930 88 30."
www.stettlen.ch