Stettlen - Akten zur Ortsplanung werden öffentlich aufgelegt
Während 30 Tagen werden die Akten zur Teilrevision der Ortsplanung öffentlich aufgelegt.
"Der Gemeinderat Stettlen bringt die Teilrevision der Ortsplanung (bestehend aus Baureglement und Zonenplan) zur öffentlichen Auflage. Es handelt sich dabei primär um die Anpassung der bestehenden Planungsinstrumente an die interkantonale Harmonisierung der Begriffe (IVHB/BMBV) sowie an die neuen Bestimmungen des Gesetzes über Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG)", schreibt der Gemeinderat in einer Medienmitteilung.
Das Baureglement und der Zonenplan liegen zusammen mit einem Erläuterungsbericht vom 12. September bis am 12. Oktober in der Bauverwaltung auf. Während dieser Zeit besteht nun eine Einsprachemöglichkeit. Einsprachen und Rechtsverwahrungen können innerhalb dieser 30 Tagen schriftlich und begründet an den Gemeinderat Stettlen eingereicht werden.
"Das Geschäft wird der Gemeindeversammlung vom 20. November zur Genehmigung unterbreitet", schreibt der Gemeinderat Stettlen.
[i]Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 12. September bis 12. Oktober, in der Bauverwaltung Stettlen öffentlich auf. Sie sind ebenfalls auf der Webseite einsehbar.