Kunstrasenfeld Worb: Hilft Vechigen zahlen?

Nach der Rückweisung des Kredits für das neue Kunstrasenfeld im Worbboden muss der Gemeinderat Worb mit der Gemeinde Vechigen über eine Kostenbeteiligung verhandeln. Vechigens Gemeindepräsident Walter Schilt findet die Forderung grundsätzlich legitim, sieht aber auch Probleme.

Anina Bundi, anina.bundi@bern-ost.ch

An der gestrigen Sitzung wies der Grosse Gemeinderat (GGR) von Worb den Kreditantrag über 1,7 Millionen Franken für ein neues Kunstrasenfeld im Worbboden zurück. Nebst Umweltbedenken war die noch nicht geklärte finanzielle Beteiligung durch die Nachbargemeinde Vechigen Hauptgrund für die Rückweisung.

 

Rund 20 Prozent der Aktivmitglieder des SC Worb und der Femina Kickers wohnen in Vechigen. Der Gemeinderat von Worb hat in Vechigen deshalb ein Gesuch um Mitfinanzierung des Kunstrasenfeldes gestellt. Eine grosse Mehrheit der GGR-Mitglieder verlangte nun aber vom Gemeinderat, eine verbindliche Zusage der Gemeinde Vechigen einzuholen, bevor er die Kreditvorlage wieder in den GGR bringt.

 

"Fragen kann man immer"

In Vechigen sei man sich der Ansprüche bewusst, sagt Gemeindepräsident Walter Schilt (SVP). "Es haben Gespräche stattgefunden mit unserem Ressortleiter Bildung Kaspar Stocker. Er wird den Gemeinderat an der Sitzung vom nächsten Donnerstag orientieren und dann beschliessen wir das weitere Vorgehen." Noch sei zum Beispiel nicht klar, ob der Gemeinderat die kommenden Budgetverhandlungen für 2020 abwarte oder ob schon vorher ein Entscheid möglich sei.

 

Die Forderung nach einer Kostenbeteiligung finde er grundsätzlich legitim. "Fragen kann man immer", sagt er. Allerdings sei die Sache für Vechigen nicht so einfach, wie es vielleicht scheine. "Mit einer Kostenbeteiligung würden wir auch eine Präjudiz schaffen. Wir haben verschiedene Vereine in Vechigen, die auch Ansprüche haben. Da ist Rechtsgleichheit ein Thema." Ausserdem gebe es auch Leute aus Worb, die in Vechigen zum Sport kämen. "Da muss man sich dann fragen, wo fängt es an und wo hört es auf mit der Mitfinanzierung."


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Erstellt: 06.02.2019
Geändert: 06.02.2019
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