Sperlisacher Rüfenacht: SVP fährt Gemeindevertretern an den Karren
Nach ihrem Informationsanlass vom Dienstag unterstützt die SVP Worb die Initiative „Sperlisacher bleibt!“. Die Partei kritisiert zudem Gemeindepräsident Niklaus Gfeller (EVP) und Ernst Hauser (BDP) schwer.
„Für ein Dorfzentrum Rüfenacht, das dem zweitgrössten Ort der Gemeinde seit Jahrzehnten in Aussicht gestellt wurde, ist die Worber Gemeindebehörde endlich in die Pflicht zu nehmen.“ Dieses Fazit lasse sich aus dem Informationsabend zur Zukunft des Kirchgemeindehauses Sperlisacher ziehen, schreibt die SVP Worb in einer Medienmitteilung nach einem von ihr mitorganisierten Anlass vom Dienstag (siehe auch BZ-Bericht "Rüfenacht - Sperlisacher geniesst Sympathie vom 26.2.2015").
Die SVP komme zum Schluss, dass die Kirchgemeinde die von der Initiative vorgesehene Unterstützung von 100‘000 Franken verdiene.
„Gemeinde will nur Mehrwertabschöpfung einstreichen“
Die SVP unterstütze die Initiative deshalb, weil Gemeinderat Hauser und Gemeindepräsident Gfeller am Anlass weiterhin kein Engagement für ein Dorfzentrum zeigten und den Rüfenachtern, so Gfeller, einzig die kleine Aula im Schulhaus als Lokal beliebt machten.
Die Behörde wolle beim Verkauf des Sperlisachers gemäss Hauser einzig die Mehrwertabschöpfung von 50 Prozent einstreichen und den Dorfplatz gestalten.
„Ein Brunnen ist schön und nett“
„Ein mit spritzigen Brunnen gestalteter Dorfplatz ist zwar schön und nett, aber von einem Zentrum meilenweit entfernt“, schreibt die SVP. Es gehe nicht länger an, dass die Kirchgemeinde Worb allein das von der Allgemeinheit bis zu 75 Prozent genutzte Kirchgemeindehaus Sperlisacher trage.
Abstimmung am 8. März
Über die Gemeindeinitiative "Sperlisacher bleibt!" wird in Worb am 8. März abgestimmt. Die Initiative verlangt, dass die Einwohnergemeinde Worb die Reformierte Kirchgemeinde Worb beim Betrieb des sanierungsbedürftigen Kirchgemeindehauses Sperlisacher in Rüfenacht mit einem Anteil von 40 Prozent der Betriebskosten, im Maximum 100'000 Franken pro Jahr, unterstützt.