Schulweg Zäziwil – Oberhünigen: Die Tempolimite soll ausserorts runter

Im Rahmen der neuen Schulorganisation der Gemeinden Zäziwil und Oberhünigen wird die Oberhünigenstrasse künftig zum Schulweg für die Oberstufenschulkinder aus Zäziwil. Die Gemeinde Zäziwil hat nun beim Kanton die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 60 Stundenkilometer auf der Strasse beantragt.

Die von den Gemeindeversammlungen Zäziwil und Oberhünigen im Dezember 2018 verabschiedete neue Schulorganisation sieht unter anderem vor, dass alle Schülerinnen und Schüler der 7. bis 9. Klassen beider Gemeinden im Schulhaus Oberhünigen unterrichtet werden.

 

"Die Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsgebiet von Zäziwil werden in der Regel den 3,1 Kilometer langen Schulweg über die Oberhünigenstrasse mit dem Fahrrad oder E-Bike bewältigen", schreibt die Gemeinde Zäziwil in der aktuellen Zäzi-Post.

 

Eltern forderten mehr Sicherheit auf dem Schulweg

Anlässlich der durchgeführten Informationsveranstaltungen seien Stimmen von Eltern mit schulpflichtigen Kindern laut geworden, wonach dieser Schulweg gefährlich sei.  Keine spezielle Fahrspur für die Fahrradfahrenden, dass der Schulweg im Mischverkehr verläuft, eine kurvenreiche, steile Strecke mit eingeschränkten Sichtweiten, die (oft nicht eingehaltene) Höchstgeschwindigkeit von heute 80 Kilometern seien die wichtigsten Argumente der Eltern gewesen.

 

"Die Gemeinderäte von Zäziwil und Oberhünigen haben im Rahmen der öffentlichen Veranstaltungen immer dargelegt, dass ein sicherer Schulweg im Vordergrund steht und die Anliegen besorgter Eltern von Schulkindern um Vollzug wirksamer Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ernst genommen wird", schreibt die Gemeinde.

 

Höchsttempo 60 und Sicherheitsmassnahmen beantragt

Die Räte hätten deshalb bei der zuständigen kantonalen Stelle die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 80 auf neu 60 Stundenkilometer zwischen Zäziwil und Oberhünigen sowie die Prüfung weiterer sicherheitsfördernden Massnahmen zur Verringerung des möglichen Gefahrenpotentials beantragt.

 

"Gemäss der eidgenössischen Signalisationsverordnung ist vor der Festlegung von abweichenden Höchstgeschwindigkeiten durch ein Gutachten abzuklären, ob die geforderte Massnahme nötig, zweck- und verhältnismässig ist oder ob andere Massnahmen vorzuziehen sind", informiert die Gemeinde.

 

Gutachten wird erstellt

Der Staat Bern als Strasseneigentümer habe in der Zwischenzeit ein solches Gutachten in Auftrag gegeben. "Das Ergebnis soll vor den Sommerferien vorliegen", so die Gemeinde.


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Erstellt: 01.03.2019
Geändert: 01.03.2019
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