Schlosswil - Unselige Folgen der Spielsucht

Betrug und ungetreue Geschäftsbesorgung: Wegen dieser Delikte verurteilte das Kreisgericht VII Konolfingen einen Mann zu 14 ­Monaten Gefängnis bedingt. Er hatte zur Finanzierung seiner Spielsucht Darlehen mit unwahren Angaben erhältlich gemacht

Manfred Joss, Wochen-Zeitung
Im Umfeld des Angeschuldigten U. wusste niemand um dessen Spielsucht, die ihn in grosse finanzielle Probleme stürzte. Deshalb fiel es U. leicht, unter Kollegen und Verwandten Darlehen zu erschleichen, die er angeblich für die Überbrückung kurzfristiger ­Engpässe brauchte. In Tat und Wahrheit dienten die neuen Darlehen stets nur dazu, jene Schulden zurückzuzahlen, die keinen Aufschub mehr duldeten. Realistische Hoffnung auf Rückzahlung bestand von Anfang an nur, wenn im Casino der grosse Hauptgewinn gewinkt hätte – ein reichlich optimistischer Plan, der Wunschdenken blieb.

Hohe Deliktsumme

Die Geldbeträge, die U. zwischen 2001 und Ende 2003 in seinem Umfeld auftrieb, waren von beträchtlicher Höhe. Die Deliktsumme in den 14 Betrugs-Fällen beträgt insgesamt über 200’000 Franken. Für Gerichtspräsident Urs Reusser hat U. den klassischen Betrug begangen, indem er seine Opfer arglistig getäuscht hat. U. habe nicht nur falsche Angaben über den Verwendungszweck gemacht und dafür auch Unterlagen gefälscht, sondern seinen Status als unbescholtener Kollege ausgenutzt, um die Darlehen zu erhalten. «Die Spielsucht brachte Sie in einen Teufelskreis, in dem neue Schulden zur Bezahlung der alten dienen mussten», konstatierte der Gerichtspräsident.

Der Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung bezieht sich auf einen Verein, in dessen Vorstand U. sass. Unter Mithilfe des kollegialen Verhältnisses zur Vereinskassierin und mit falschen Angaben veranlasste U., dass mehrere zehntausend Franken vorübergehend in seine Obhut gingen. Auch wenn für den Verein letztlich kein Schaden entstand – die Gefährdung des Vermögens reicht für einen Schuldspruch aus.

U. hat in der Zwischenzeit die ­Konsequenzen gezogen und versucht, den Schaden soweit möglich gut zu machen. Er bereue aufrichtig und ­versuche, seinem sonst guten Leumund wieder gerecht zu werden, attestierte das Kreisgericht. Die Schuldensa­nie­rung, in der er sich ­befindet, wird indes den Gläubigern nur einen ­kleinen Teil des verlorenen Vermögens ersetzen. In Anbetracht der hohen Deliktsumme fällte das Kreisgericht eine Gefängnisstrafe von 14 Monaten bedingt, mit drei Jahren Probezeit.

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Erstellt: 23.06.2005
Geändert: 23.06.2005
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