Schlosswil - Staatsanwalt fordert Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung
Im Prozess um ein Doppeltötungsdelik vom Herbst 2005 in Niederhünigen hat der Staatsanwalt eine Verurteilung des Angeklagten wegen vorsätzlicher Tötung seiner Frau verlangt. Einen Freispruch hingegen beantragte er bezüglich des toten Kindes.
SDA/Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Der Staatsanwalt sah eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren als angemesssen an, wie er am Donnerstag in seinem Plädoyer vor dem Kreisgericht Konolfingen sagte. Der Verteidiger des 30-jährigen Angeschuldigten plädierte auf Totschlag im Affekt, der mit einer Freiheitsstrafe nicht über vier Jahre zu ahnden sei.
Der Vertreter der Privatkläger, der Eltern der toten Frau, beantragte hingegen eine Verurteilung wegen Mordes, die mit einer "harten" Strafe zu belegen sei. Das konkrete Strafmass legte er ins Ermessen des Gerichts.
Der Staatsanwalt erkannte auf vorsätzliche Tötung statt Mord, weil dem Geschehen keine Planung vorausgegangen sei. Der Vertreter der Privatklägerschaft hingegen stellte fest, die Frau sei "brutal abgeschlachtet" worden, weswegen Mord bejaht werden müsse. Die 26-jährige Frau war mit 19 Messerstichen getötet worden.
Der Verteidiger sah seinerseits Totschlag als erwiesen an, weil sein Mandant in einer heftigen, entschuldbaren Gemütsbewegung gehandelt habe.
Einig waren sich die drei Anwälte darin, dass der Angeklagte - "in dubio pro reo" - vom Vorwurf der Tötung seiner 5 Monate alten Tochter freigesprochen werden müsse. Das kleine Mädchen war erstickt.
Ob sie im Schlaf versehentlich von den Eltern erstickt, vorsätzlich getötet oder aufgrund eines plötzlichen Kindstodes verstorben sei, bleibe unklar. Das Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Bern konnte die Todesursache nicht zweifelsfrei klären.
Die Anträge klaffen wohl deshalb weit auseinander, weil der Angeklagte nicht nur kein Geständnis abgelegt hat, sondern vorgibt, sich an nichts erinnern zu können. Er sei plötzlich "stehend" im Badezimmer erwacht und habe seine Frau und seine Tochter tot vorgefunden.
Darauf war der Angeklagte nach Bern gefahren, wo er sich bei der Stadtpolizei mit den Worten meldete: "Ich habe wahrscheinlich meine Frau umgebracht."
Was am 13. September 2005 im Stöckli in Niederhünigen wirklich geschah, kann nur vermutet werden. Der Angeklagte selbst sagte vor dem Kreisgericht Konolfingen aus, dass er möglicherweise seine Tochter im Schlaf erdrückt habe, worauf seine Frau ihm eventuell die Schuld am Tod des Kindes gegeben habe. Im darauf folgenden Streit sei seine Frau möglicherweise durch ihn zu Tode gekommen.
Das Urteil wird am Montagnachmittag eröffent.
www.niederhuenigen.ch
Der Vertreter der Privatkläger, der Eltern der toten Frau, beantragte hingegen eine Verurteilung wegen Mordes, die mit einer "harten" Strafe zu belegen sei. Das konkrete Strafmass legte er ins Ermessen des Gerichts.
Der Staatsanwalt erkannte auf vorsätzliche Tötung statt Mord, weil dem Geschehen keine Planung vorausgegangen sei. Der Vertreter der Privatklägerschaft hingegen stellte fest, die Frau sei "brutal abgeschlachtet" worden, weswegen Mord bejaht werden müsse. Die 26-jährige Frau war mit 19 Messerstichen getötet worden.
Der Verteidiger sah seinerseits Totschlag als erwiesen an, weil sein Mandant in einer heftigen, entschuldbaren Gemütsbewegung gehandelt habe.
Einig waren sich die drei Anwälte darin, dass der Angeklagte - "in dubio pro reo" - vom Vorwurf der Tötung seiner 5 Monate alten Tochter freigesprochen werden müsse. Das kleine Mädchen war erstickt.
Ob sie im Schlaf versehentlich von den Eltern erstickt, vorsätzlich getötet oder aufgrund eines plötzlichen Kindstodes verstorben sei, bleibe unklar. Das Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Bern konnte die Todesursache nicht zweifelsfrei klären.
Die Anträge klaffen wohl deshalb weit auseinander, weil der Angeklagte nicht nur kein Geständnis abgelegt hat, sondern vorgibt, sich an nichts erinnern zu können. Er sei plötzlich "stehend" im Badezimmer erwacht und habe seine Frau und seine Tochter tot vorgefunden.
Darauf war der Angeklagte nach Bern gefahren, wo er sich bei der Stadtpolizei mit den Worten meldete: "Ich habe wahrscheinlich meine Frau umgebracht."
Was am 13. September 2005 im Stöckli in Niederhünigen wirklich geschah, kann nur vermutet werden. Der Angeklagte selbst sagte vor dem Kreisgericht Konolfingen aus, dass er möglicherweise seine Tochter im Schlaf erdrückt habe, worauf seine Frau ihm eventuell die Schuld am Tod des Kindes gegeben habe. Im darauf folgenden Streit sei seine Frau möglicherweise durch ihn zu Tode gekommen.
Das Urteil wird am Montagnachmittag eröffent.
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