Schlosswil - Säcke voll Hanf im Kofferraum

Letzten September entzog sich ein junger Lenker in Zäziwil einer Polizeikontrolle und baute anschliessend am Kreuzplatz Konolfingen einen Selbstunfall. Der Einzelrichter verurteilte den 21-jährigen Schweizer zu fünf Monaten Gefängnis bedingt.

Manfred Joss, Wochen-Zeitung
Zwei junge Männer kamen in der Nacht auf den 30. September letzten Jahres auf die Idee, von einem Hanffeld in Zäziwil billigen Stoff für ihr
gelegentliches Kiffen zu erhaschen. Mit drei Jute-Säcken Diebesgut – wertmässig eine Bagatelle – wollten sie sich in ihrem Auto gerade auf den Rückweg Richtung ihres Wohnortes machen, als sie ausgangs Zäziwil einer Polizeikontrolle in die Arme liefen. Nach kurzem Abbremsen beschleunigte der Fahrer unvermittelt wieder, worauf sich ein Polizist mit einem Sprung in Sicherheit bringen musste. Die wilde Flucht dauerte nur kurz: Ein für alle beteiligten Personen glimpflich abgelaufener Selbstunfall setzte dem misslungenen Abenteuer bereits im Nachbardorf Konolfingen ein Ende.

In Panik ausgebrochen

Der Fahrer des Fluchtautos, ein heute 21-jähriger Schweizer aus der Region Bern, musste sich wegen dieses Vorfalls letzte Woche vor Einzelrichter Zwahlen in Schlosswil verantworten. Die Anklage lautete – neben diversesten Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz – auf das schwere Delikt «Gefährdung des Lebens», und zwar des Lebens des Polizisten. Der Angeschuldigte, ein seriös wirkender junger Mann, dessen Zerknirschung über den dummen Vorfall ihm anzumerken war, versuchte zu erklären, wieso er sich zur Flucht entschloss. Im Wissen um die bevorstehende Entdeckung der Hanfsäcke im Kofferraum «bin ich in Panik ausgebrochen», sagte er. Ihm sei durch den Kopf geschossen, dass er seine geplante Karriere bei der Polizei damit vergessen könne. «Ich war der Situation nicht gewachsen.» Dazu habe sein Kollege auf dem Beifahrersitz, der anders als der Angeklagte schon vorbestraft war, reflexartig geraten: «Gib Gas!».

Skrupellose Tat

Mit Verweis auf die Paniksituation, in der sich der Angeklagte befunden habe, plädierte der Verteidiger auf Freispruch vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens. Wer in Panik handle, könne nicht gleichzeitig skrupellos handeln, sagte er. Skrupellosigkeit sei aber nötig, wolle man den schwer zu definierenden Tatbestand der Lebens-Gefährdung bejahen. Auch in verschiedenen Nebenpunkten beantragte der Verteidiger Freispruch. Sein Fazit: Eine Strafe in der Grössenordnung von ein paar Wochen sei genug. Einzelrichter Zwahlen sah sich ausserstande, derartige Milde walten zu lassen. Wer auf einen Menschen zufahre und Gas gebe, so dass ein Sprung zur Rettung nötig sei, handle objektiv skrupellos, unabhängig von seiner psychischen Situation. Zudem sei die anschliessende Flucht samt Unfall als Ansammlung gröbster Verkehrsregel-Verletzungen zu taxieren. «Das sind keine Vergehen, das sind Verbrechen», stellte Zwahlen klar. Freigesprochen wurde der Angeklagte aber vom Vorwurf, bei seiner Flucht unter dem Einfluss von Cannabis gestanden zu haben. Fünf Monate Gefängnis bedingt und eine Busse von 1500 Franken erachtete der Richter als angemessene Strafe für den Angeklagten. Diesem ist seit dem Unfall der Führerausweis auf unbestimmte Frist entzogen.

Ein Artikel aus der
www.konolfingen.ch
www.schlosswil.ch
www.zaeziwil.ch

Fehler gefunden?
Statistik

Erstellt: 07.07.2005
Geändert: 07.07.2005
Klicks heute:
Klicks total: