Schlosswil - Pädophiler: Therapie und Gefängnisstrafe

Zu 26 Monaten Gefängnis und einer stationären Psychotherapie verurteilte das Kreisgericht Konolfingen einen Mann wegen sexueller Handlungen mit Kindern und Pornographie. Dieser hatte sich an Buben vergangen.

Manfred Joss / Wochen-Zeitung
Hilfsbereit, intelligent und liebenswürdig auf der einen – etwas kindlich und merkwürdig auf der anderen Seite. So wird der heute 38-jährige Mann beschrieben, der alleine in einem kleinen Dorf des Bezirks Konolfingen lebte und sich am Dorfleben rege beteiligte. Dass er die Nähe von Kindern auffällig suchte, blieb nicht verborgen, aber die Kinder mochten ihn, und lange Zeit hat niemand etwas Böses dabei gedacht.

Erster Vorfall liegt acht Jahre zurück

Doch bereits vor etwa acht Jahren kam es zu einem ersten Vorfall, als der Angeschuldigte einen Jungen zu sich einlud, um zusammen Computerspiele zu spielen. Unter einem Vorwand brachte er den etwa achtjährigen Buben dazu, sich nackt auszuziehen. Der Angeklagte merkte aber gerade noch rechtzeitig, dass er daran war, eine Grenze zu überschreiten und hielt sich zurück.

Die Grenze massiv überschritten hat der Mann schliesslich Jahre später, 2008 und 2009, als eine Familie mit drei Kindern ins Dorf zog, darunter zwei Buben. Er freundete sich rasch mit der Familie an und pflegte intensiven Kontakt mit den Eltern. Als diese in eine Ehekrise schlitterten, begann er sogar eine Beziehung mit der Frau. Aber auch nach der Trennung und nachdem die Eheleute ihre Krise überwunden hatten, riss der Kontakt nicht ab. Die Buben hingen am Freund der Familie. Dass dessen Motive vor allem eigennützig waren, ahnten die Eltern nicht.

Sexuelle Handlungen mit einem Kind

Schon während der Angeschuldigte eine Beziehung zur Frau hatte, war er auch mit einem der Buben sexuell zugange. So brachte er ihn wiederholt dazu, sich auszuziehen, fotografierte ihn nackt, berührte und massierte ihn, liess sich selber am Penis berühren und praktizierte Oralsex.

Im Frühling 2009 kam der erste, acht Jahre zurückliegende Vorfall zufällig ans Licht. Der Verdächtige wurde daraufhin polizeilich befragt und sein Haus durchsucht, worauf kinderpornographische Dateien auf seinem Computer gefunden wurden. Er begann eine Therapie, und die zugezogene Familie entschied sich, den Kontakt nicht abzubrechen.

Trotz Verdacht glaubte das Paar den Beteuerungen, dass mit den Buben nichts Verbotenes vorgefallen sei. Auch gab es keine Anzeichen, dass den Kindern Ungutes zugestossen wäre. Doch das Vertrauen wurde nicht belohnt: Der Mann verging sich weiter am Buben, was Ende Jahr schliesslich doch noch zum Vorschein kam, als der Bub befragt wurde. Der pädophile Mann wurde daraufhin verhaftet, und die Polizei fand auf seinem Computer etwa 14’000 pornographische Bilder.

Das Vertrauen missbraucht

Der Angeschuldigte hat seine Taten zugegeben, er ist zudem nicht vorbestraft, und physische Gewalt hat er bei den Buben nicht angewendet. Trotzdem verweigerte ihm das Kreisgericht eine lediglich bedingte Strafe. «Sie haben das Vertrauen der Familie massiv missbraucht», sagte Gerichtspräsident Hans Zwahlen.

Als schon Ermittlungen liefen und er eine Therapie besuchte, habe er seine Taten dennoch nicht gestoppt. Das psychiatrische Gutachten spricht zudem von einer hohen Rückfallgefahr, weil besonders homosexuelle Pädophilie kaum umkehrbar sei. In einer statio-
nären Therapie soll er nun lernen, seine Neigung zu kontrollieren.

Neben dieser Massnahme und der Freiheitsstrafe von 26 Monaten muss der Verurteilte Verfahrens-, Anwaltskosten und Genugtuung in der Höhe von rund 50’000 Franken berappen.

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Erstellt: 11.11.2010
Geändert: 11.11.2010
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