Schlosswil - Neuer Versuch mit Ortsplanung
In Schlosswil steht eine Ortsplanungsrevision an. Die Zeichen stehen besser als vor drei Jahren, als der Gemeinderat mit einem entsprechenden Antrag scheiterte.
jhk / Wochen-Zeitung
Die Baulandreserven der Gemeinde Schlosswil sind aufgebraucht. Im Gegensatz zum Versuch vor drei Jahren, als die Schlosswilerinnen und Schlosswiler der geplanten Ortsplanungsrevision eine Abfuhr erteilten, wurde diesmal – zumindest im Vorfeld – kaum Widerstand laut.
Die Einzonung soll auch ganz anders erfolgen als beim ersten Versuch. Sollten damals mehr als zwei Hektaren Land im Chüemoos und Bode fürs Wohnen ausgeschieden werden, ist diesmal eine Einzonung von 1,6 Hektaren im Dorfkern vorgesehen. Laut Botschaft soll dort eine Wohnüberbauung mit bis zu zweigeschossigen Ein- und Zweifamilienhäuser entstehen.
Gemäss Prognosen des Kantonalen Richtplans braucht Schlosswil maximal 40 neue Wohneinheiten, um der Zielsetzung eines moderaten Wachstums zu entsprechen. Das zusammenhängende Bauland im Dorfkern stammt von drei Besitzern: einem Landwirt, einer Erbengemeinschaft und der Gemeinde selber.
Vorgesehen ist, dass die Gemeinde das Land von der Erbengemeinschaft kauft und zusammen mit dem ihren weiterverkauft. «Weil es eine Zone mit Planungspflicht werden soll, geht es einfacher, wenn bei den Verkaufsverhandlungen nicht zu viele Partner sind», begründet Gemeindepräsident Hans-Peter Althaus dieses Vorgehen.
Im Schloss ist vieles möglich
Neu bezeichnet wird auch das Gebiet ums Schloss. Aus der bisherigen Zone für öffentliche Nutzung soll die «Schlosszone» entstehen. «Die Schlosszone dient der integralen Erhaltung des Schlosses, des Schlossparks und der Allee», steht in der Botschaft.
Möglich ist dort fast alles: wohnen, Büro, stilles Gewerbe, Gastronomie, Bildung, Museum und weitere kulturelle Nutzung ist gestattet. Einzig Neubauten sind nicht erlaubt. Schlosspark und Allee müssen tagsüber öffentlich zugänglich sein. Über die Ortsplanungsrevision stimmen die Schlosswiler morgen Freitag an der Gemeindeversammlung ab.
Die Einzonung soll auch ganz anders erfolgen als beim ersten Versuch. Sollten damals mehr als zwei Hektaren Land im Chüemoos und Bode fürs Wohnen ausgeschieden werden, ist diesmal eine Einzonung von 1,6 Hektaren im Dorfkern vorgesehen. Laut Botschaft soll dort eine Wohnüberbauung mit bis zu zweigeschossigen Ein- und Zweifamilienhäuser entstehen.
Gemäss Prognosen des Kantonalen Richtplans braucht Schlosswil maximal 40 neue Wohneinheiten, um der Zielsetzung eines moderaten Wachstums zu entsprechen. Das zusammenhängende Bauland im Dorfkern stammt von drei Besitzern: einem Landwirt, einer Erbengemeinschaft und der Gemeinde selber.
Vorgesehen ist, dass die Gemeinde das Land von der Erbengemeinschaft kauft und zusammen mit dem ihren weiterverkauft. «Weil es eine Zone mit Planungspflicht werden soll, geht es einfacher, wenn bei den Verkaufsverhandlungen nicht zu viele Partner sind», begründet Gemeindepräsident Hans-Peter Althaus dieses Vorgehen.
Im Schloss ist vieles möglich
Neu bezeichnet wird auch das Gebiet ums Schloss. Aus der bisherigen Zone für öffentliche Nutzung soll die «Schlosszone» entstehen. «Die Schlosszone dient der integralen Erhaltung des Schlosses, des Schlossparks und der Allee», steht in der Botschaft.
Möglich ist dort fast alles: wohnen, Büro, stilles Gewerbe, Gastronomie, Bildung, Museum und weitere kulturelle Nutzung ist gestattet. Einzig Neubauten sind nicht erlaubt. Schlosspark und Allee müssen tagsüber öffentlich zugänglich sein. Über die Ortsplanungsrevision stimmen die Schlosswiler morgen Freitag an der Gemeindeversammlung ab.