Schlosswil - Neue EDV-Anlage bewilligt
Die Gemeindeversammlung Schlosswil hat alle Vorlagen genehmigt. Gutgeheissen haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das Budget 2005 und die Kredite für die Erneuerung der EDV-Anlage auf der Gemeindeverwaltung und für die Sanierung des Kanal
Res Reinhard, info@reinhards.ch
34 Stimmberechtigte (6,7 Prozent) verabschiedeten das Budget 2005 mit einem Aufwandüberschuss von 84'300 Franken bei einem Umsatz von 2'003'795 Franken. Nicht berücksichtigt ist der Ertragsanteil aus der Auflösung des Spitals Grosshöchstetten. Daraus werden rund 96'000 Franken in die Gemeindekasse zurückfliessen und "mutmasslich zu einem besseren Rechnungsergebnis führen", wie Gemeindeschreiberin Therese Dütscher in ihrer Mitteilung an die Medien schreibt.
Die EDV-Anlage auf der Gemeindeverwaltung genügt den heutigen Ansprüchen nicht mehr und für die Programme ist keine Wartung mehr gewährleistet. Der notwendige Kredit von 80'000 Franken für den Ersatz der Anlage wurde genehmigt.
Die Kanalfernsehaufnahmen des rund 40-jährigen Kanalisationsnetzteils Nest haben Mängel gezeigt. Die Leitungen und Kontrollschächte müssen saniert werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Dem Kredit von 145'000 Franken hat das Stimmvolk zugestimmt.
Schliesslich hat die Gemeindeversammlung das revidierte Feuerwehrreglement verabschiedet. Die Revision beinhaltet insbesondere formelle Anpassungen an die kantonale Gesetzgebung.
www.schlosswil.ch
Die EDV-Anlage auf der Gemeindeverwaltung genügt den heutigen Ansprüchen nicht mehr und für die Programme ist keine Wartung mehr gewährleistet. Der notwendige Kredit von 80'000 Franken für den Ersatz der Anlage wurde genehmigt.
Die Kanalfernsehaufnahmen des rund 40-jährigen Kanalisationsnetzteils Nest haben Mängel gezeigt. Die Leitungen und Kontrollschächte müssen saniert werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Dem Kredit von 145'000 Franken hat das Stimmvolk zugestimmt.
Schliesslich hat die Gemeindeversammlung das revidierte Feuerwehrreglement verabschiedet. Die Revision beinhaltet insbesondere formelle Anpassungen an die kantonale Gesetzgebung.
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