Schlosswil - Drei Männer verurteilt
Gerichtspräsident Ferrari verurteilte gestern drei Männer wegen Raub, Sachbeschädigung und Beamtenbeleidigung.
Margrit Kunz, Berner Zeitung BZ
Die drei Männer, alle gerade 20 Jahre alt, wurden zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Nur einer der drei war bei jedem Vorfall dabei gewesen, die andern nur je einmal. Bei allen Delikten war Alkohol im Spiel, nicht übermässig, wie Gerichtspräsident Marco Ferrari erklärte, aber genug, um die drei aggressiv werden zu lassen. Begonnen hatte die Serie mit der Verwüstung des Bahnhofs Oberdiessbach. Dort gingen sämtliche Gläser in Brüche. Verschont wurden weder die Bahnhofsuhr noch die Automaten für Billette, Getränke und Fotos. Auch die Glaswand hinter der Sitzbank ging in Brüche. Es entstand ein Schaden von 6000 Franken. Ende Dezember warfen zwei junge Männer Schnee in den Eingangsbereich des letzten Nachtzuges, so dass Lokführer A. die Türe nicht schliessen konnte. Er stieg aus und verlangte, dass sie den Schnee wegräumten. Danach telefonierte er der Leitstelle und teilte mit, dass sein Zug nun fünf Minuten Verspätung hätte.
Angriff auf Lokführer
Als der Zug in Konolfingen einfuhr, hörte A. durchs offene Fenster, wie jemand rief: «Jetzt gehen wir einen Lokführer toppeln.» Dann flogen Schneebälle gegen den Führerstand. Etwa gleichzeitig fuhr auf dem Gegengleis der Zug nach Bern ein. Der Lokführer dieses Zuges sah, dass etwas nicht in Ordnung war und stieg aus, um nachzusehen. Was anschliessend genau passierte, wird nicht von allen gleich erzählt. Der zweite Lokführer, der die Jungen zur Rede stellte, wurde von diesen geschlagen und ging in die Knie. Deshalb stieg Lokführer A. nun auch aus und wollte seinem Kollegen helfen. Er fotografierte die Schläger mit dem Handy, was diese bemerkten und nicht akzeptieren konnten. Zwei liefen ihm nach, sie wollten das Mobiltelefon. A. wehrte sich, einer drückte ihn deshalb an die Wand, der andere entriss ihm das Telefon. Dann rannten sie davon.
Gesang im Bahnhof
Im Bahnhof Zürich wurde der bisher letzte Vorfall registriert. Eine Gruppe junger Leute zog singend durch den Hauptbahnhof Zürich, beobachtet durch eine Patrouille der Securitas. Auf einer Rolltreppe zur Unterführung zog einer aus der Gruppe die Notbremse der Treppe. Die Leute der Securitas wollten diesen zur Rede stellen, doch er kam der Aufforderung, stehen zu bleiben, nicht nach. Ganz im Gegenteil, es kam auch hier zu einem Gerangel, bei dem die Securitas die andern mit ihren Stöcken auf Distanz hielten. Weil einer der Sicherheitsleute angeblich seine Freundin geschubst hatte, warf einer der Angeklagten eine Bierflasche nach dem Beamten. Die Securitasmitarbeiter alarmierten die Polizei. Der Flaschenwerfer wehrte sich gegen die Anhaltung, die Polizei konnte ihn fast nicht festnehmen.
Lange Deliktliste
Dem Haupttäter aus Grosshöchstetten, der überall dabei gewesen war, warf die Anklage folgende Delikte vor: Sachbeschädigung (Bahnhof Oberdiessbach), Raub, Tätlichkeit, Störung des Bahnbetriebes, Gewalt und Drohung gegen Beamte und Konsum von Marihuana. Gerichtspräsident Ferrari verurteilte den Mann zu eine bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Dazu kommt eine Verbindungsbusse von 1000 Franken und eine Busse wegen Übertretungen von 500 Franken. Er muss auch Dreifünftel der Verfahrenskosten tragen, was 1500 Franken ausmacht. Der Kollege aus Zäziwil, der am Raub im Bahnhof Konolfingen dabei war, wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen bestraft. Dazu kommt eine Busse von 1000 Franken. Der Dritte, auch er aus Grosshöchstetten, der im Bahnhof Zürich die Bierflasche gegen einen Securitas-Mann geworfen hatte, wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Die Busse beträgt 1000 Franken.
Keine Einsicht
Gerichtspräsident Marco Ferrari redete den drei Männern nach der Urteilsverkündung ins Gewissen. Er habe im Verlauf der Gerichtsverhandlung nicht erkennen können, dass sie über die Taten nachgedacht hätten. Sie fühlten sich als Opfer und akzeptieren die Regeln nicht, die besagen, dass man den Aufforderungen von Beamten – hier Polizei, Securitas und Lokführer – nachkommen müsse.
Angriff auf Lokführer
Als der Zug in Konolfingen einfuhr, hörte A. durchs offene Fenster, wie jemand rief: «Jetzt gehen wir einen Lokführer toppeln.» Dann flogen Schneebälle gegen den Führerstand. Etwa gleichzeitig fuhr auf dem Gegengleis der Zug nach Bern ein. Der Lokführer dieses Zuges sah, dass etwas nicht in Ordnung war und stieg aus, um nachzusehen. Was anschliessend genau passierte, wird nicht von allen gleich erzählt. Der zweite Lokführer, der die Jungen zur Rede stellte, wurde von diesen geschlagen und ging in die Knie. Deshalb stieg Lokführer A. nun auch aus und wollte seinem Kollegen helfen. Er fotografierte die Schläger mit dem Handy, was diese bemerkten und nicht akzeptieren konnten. Zwei liefen ihm nach, sie wollten das Mobiltelefon. A. wehrte sich, einer drückte ihn deshalb an die Wand, der andere entriss ihm das Telefon. Dann rannten sie davon.
Gesang im Bahnhof
Im Bahnhof Zürich wurde der bisher letzte Vorfall registriert. Eine Gruppe junger Leute zog singend durch den Hauptbahnhof Zürich, beobachtet durch eine Patrouille der Securitas. Auf einer Rolltreppe zur Unterführung zog einer aus der Gruppe die Notbremse der Treppe. Die Leute der Securitas wollten diesen zur Rede stellen, doch er kam der Aufforderung, stehen zu bleiben, nicht nach. Ganz im Gegenteil, es kam auch hier zu einem Gerangel, bei dem die Securitas die andern mit ihren Stöcken auf Distanz hielten. Weil einer der Sicherheitsleute angeblich seine Freundin geschubst hatte, warf einer der Angeklagten eine Bierflasche nach dem Beamten. Die Securitasmitarbeiter alarmierten die Polizei. Der Flaschenwerfer wehrte sich gegen die Anhaltung, die Polizei konnte ihn fast nicht festnehmen.
Lange Deliktliste
Dem Haupttäter aus Grosshöchstetten, der überall dabei gewesen war, warf die Anklage folgende Delikte vor: Sachbeschädigung (Bahnhof Oberdiessbach), Raub, Tätlichkeit, Störung des Bahnbetriebes, Gewalt und Drohung gegen Beamte und Konsum von Marihuana. Gerichtspräsident Ferrari verurteilte den Mann zu eine bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Dazu kommt eine Verbindungsbusse von 1000 Franken und eine Busse wegen Übertretungen von 500 Franken. Er muss auch Dreifünftel der Verfahrenskosten tragen, was 1500 Franken ausmacht. Der Kollege aus Zäziwil, der am Raub im Bahnhof Konolfingen dabei war, wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen bestraft. Dazu kommt eine Busse von 1000 Franken. Der Dritte, auch er aus Grosshöchstetten, der im Bahnhof Zürich die Bierflasche gegen einen Securitas-Mann geworfen hatte, wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Die Busse beträgt 1000 Franken.
Keine Einsicht
Gerichtspräsident Marco Ferrari redete den drei Männern nach der Urteilsverkündung ins Gewissen. Er habe im Verlauf der Gerichtsverhandlung nicht erkennen können, dass sie über die Taten nachgedacht hätten. Sie fühlten sich als Opfer und akzeptieren die Regeln nicht, die besagen, dass man den Aufforderungen von Beamten – hier Polizei, Securitas und Lokführer – nachkommen müsse.