Schleichverkehr durch die Worber Promenadenstrasse: "Nur Polizeikontrollen helfen"
In einem Lesermail informiert Jean Pierre Peternier namens der Initianten des Volkspostulates "Schleichverkehr Promenandenstrasse Worb" über den Stand der Dinge des Anliegens.
Im Frühjahr 2014 haben Anwohner der Promenadenstrasse ein Volkspostulat eingereicht und darin den Gemeinderat gebeten, wirksame und durchsetzbare Massnahmen gegen den Schleichverkehr durch die Promenadenstrasse zu prüfen. Der Grosse Gemeinderat hat das Postulat mit grosser Mehrheit überwiesen. In der Ratsdebatte überwog die Meinung, dass nur Kontrollen durch die Polizei dem Anliegen der Anwohner wirklich entgegenkommen.
Im Laufe des Sommers und Herbst hat die Polizeiabteilung der Gemeinde Verkehrsmessungen und Durchfahrtserhebungen durchgeführt. Die Resultate zeigen, dass das signalisierte Tempo 30 mit wenigen Ausnahmen eingehalten wird.
Die beiden einstündigen Durchfahrtskontrollen je morgens und abends zeigten ein übliches Verkehrsaufkommen und nur in Einzelfällen eine Missachtung des geltenden Durchfahrtsverbotes.
Parallel zu den Erhebungen der Polizeiabteilung beobachteten die Initianten des Volkspostulates die Entwicklung des Schleichverkehrs. Dabei bestätigten sich die Messungen der Gemeinde bezüglich Tempo 30. Betreffend die illegalen Durchfahrten ergaben sich zwischen den gemachten Beobachtungen und den Messungen der Gemeinde eine Differenz. Diese könnten durch die Wahl des Wochentages und des Zeitpunktes der Messungen bedingt sein.
Anfang November fand zwischen dem Departement Sicherheit und den Initianten eine gemeinsame Lagebeurteilung statt. Dabei wurde klar dargelegt, welche Handlungsfreiheit die Gemeinde hat, wo diese gebunden und wo sie frei ist. Diese Prämissen stecken die Grenzen für mögliche Massnahmen gegen den Schleichverkehr ab.
Aufgrund einer Lösungsmatrix der Initianten wurden Varianten diskutiert, die dem Handlungsspielraum der Gemeinde und dem Anliegen der Initianten gerecht werden könnten. Aufgrund finanzieller und baulicher Kriterien war übereinstimmend klar, dass keine baulichen Massnahmen in Betracht gezogen werden sollen.
Die damals im Grossen Gemeinderat geäusserte Ansicht, dass nur Kontrollen durch die Polizei wirksam sind, wurde schliesslich von allen Sitzungsteilnehmern als einzige realisierbare Massnahme erachtet.
Die Gemeinde hat im Rahmen des Leistungsvertrages und gepaart mit den fehlenden Ressourcen der Kantonspolizei nur beschränkten Einfluss auf deren Einsatzplanung. Zwischen dem Departement Sicherheit und der Kantonspolizei hat eine entsprechende Kontaktaufnahme stattgefunden.
Die Polizei in Worb wird im Rahmen der personellen Mittel stichprobenweise Kontrollen an der Promenadenstrasse durchführen und die fehlbaren Lenker entsprechend büssen. Damit wird dem rechtlich begründeten Anliegen der Anwohner entsprochen, dass das signalisierte Durchfahrtsverbot eingehalten und durchgesetzt wird.
Ende 2015 werden das Departement Sicherheit und die Initianten feststellen können, in welcher Grössenordnung die Kontrollen durchgeführt werden konnten. Gemeinsam kann dann wieder eine neue Lagebeurteilung vorgenommen werden.
Dem Grossen Gemeinderat wird der zuständige Vorsteher des Departements Sicherheit Thomas Leiser aufgrund der erarbeiteten und einvernehmlich getroffenen Lösungen beantragen, das Volkspostulat abzuschreiben.
Die Initianten danken der Polizeiabteilung der Gemeinde für die fristgerechte und zügige Behandlung des Volkspostulates und die lösungsorientierte Zusammenarbeit.