Schinzenacher Rubigen: Gemeinde plant günstige Wohnungen

Bereits vor zwanzig Jahren beschloss der Rubiger Gemeinderat, dass der gemeindeeigene Schinzenacher südöstlich des Bahnhofs entwickelt werden soll. Anfänglich dachte man an eine gewerbliche Nutzung. Nun sollen dort günstige Wohnungen für Familien und ältere Leute entstehen. Der Gemeinderat führt entsprechende Gespräche mit einer interessierten Investorin.

Isabelle Berger, isabelle.berger@bern-ost.ch

Im Dezember versandte die Gemeinde Rubigen eine Investorenbroschüre für den Schinzenacher. Die Gemeinde suchte damit „einen gemeinnützigen Partner (Genossenschaft, Stiftung, gemeinnützige AG) zur Realisierung von Wohnraum, welcher unter Marktkonditionen nicht entsteht.“ Es meldete sich eine Pensionskasse, welche eine Stiftung ist. Mit ihr steht der Rubiger Gemeinderat seither im Austausch.

 

Gemeinde will mitreden

Vorgesehen ist, dass die Gemeinde das Land im Baurecht an die Investorin abgibt. „Damit fliesst der Baurechtszins über Jahrzehnte in die Gemeindekasse und das Land bleibt im Besitz der Gemeinde“, führt Gemeindepräsident Renato Krähenbühl (BDP) die Vorzüge dieses Vorgehens aus.

 

Zudem wolle die Gemeinde beim letztendlichen Wohnprodukt mitreden: „Es soll ein gemeinnütziger Wohnbau mit günstigen Wohnungen für Familien und Leute ab 55 Jahren entstehen“, beschreibt Krähenbühl die Vision des Gemeinderats. Auch ein Generationenwohnbau sei vorstellbar.

 

Günstiger Wohnraum in Rubigen gefragt

Die Nachfrage nach günstigem Wohnraum ist gemäss Krähenbühl in der Gemeinde vorhanden. „Es gibt immer wieder Anfragen von älteren Personen und Familien aus Rubigen, die eine passende, Wohnung zu zahlbarem Preis suchen“, sagt er.

 

Zudem werde die direkt neben dem Schinzenacher gelegene Überbauung „Altes Schulhausareal“ besonders von den älteren Bewohnerinnen und Bewohnern wegen der Nähe zum Bahnhof und zum Dorfzentrum mit den Läden sehr geschätzt. Mit dieser Lage biete sich der Schinzenacher auch für altersgerechten Wohnbau besonders an.

 

Möglichkeiten für das Areal in Abklärung

„Bis es soweit ist, müssen aber noch einige Hürden genommen werden“, sagt Krähenbühl. Erstens dürfe Wohnnutzung zu hundert Prozent auf diesem Land erst ab dreissig Meter Abstand zur Hochspannungsleitung der SBB-Linie stattfinden wegen nicht-ionisierender Strahlung. Zweitens behalte sich die SBB vor, allenfalls Platz für den Ausbau der Bahnlinie auf vier Spuren zu beanspruchen. Drittens gebe es Lärm von der Bahnlinie und viertens habe es für das Areal noch einen Eintrag im Altlastenkataster, weil dort früher eine Tankstelle gestanden habe.

 

Die derzeitigen Gespräche mit der interessierten Pensionskasse drehen sich im Moment um diese Aspekte. „In den dreissig Metern, in denen keine hundertprozentige Wohnnutzung erlaubt, könnte aber ein anderer Bau stehen“, sagt Krähenbühl etwa zur Frage mit der Strahlung der Hochspannungsleitung. Was den Platzanspruch der SBB angehe, bedinge dies eine enge Zusammenarbeit der Gemeinde mit der SBB. Der Lärm sei aus Sicht der Gemeinde lösbar. „Wir haben ein Lärmgutachten. Das Problem kann baulich gelöst werden, indem man etwa die Wohnräume nicht direkt an der Bahnlinie realisiert“, sagt Krähenbühl. In Sachen möglicher Altlasten am ehemaligen Tankstellenstandort müsse nun abgeklärt werden, ob gegebenenfalls Erde ausgetauscht werden müsste.

 

Wird die Bierimöbelfabrik verkauft?

Auf dem Gelände steht ausserdem noch die ehemalige Bierimöbelfabrik, welche im Besitz der Gemeinde ist und in der sich heute Wohnungen, Künstlerateliers und Gewerbebetriebe befinden. „Die Fabrik muss in die neue Überbauung integriert werden“, sagt Krähenbühl. Während der unbebaute Teil des Schinzenachers im Baurecht abzugeben ist, käme bei der Bierifabrik unter Umständen auch ein Verkauf an die Investorin in Frage. „Die Pensionskasse ist an einer Übernahme und Weiterführung in bestehender Form interessiert“, so Krähenbühl.

 

Des Weiteren ist auch die Finanzierung des zukünftigen Bauprojekts mit der Investorin zu regeln. „Die Gemeinde möchte kein Verlustgeschäft machen“, so Krähenbühl.

 

UeO muss vors Volk

Da das Gelände ursprünglich für eine gewerbliche Nutzung gedacht gewesen sei, müsse nun auch die Überbauungsordnung (UeO) angepasst werden. „Die Ueo wird zusammen mit der Investorin überarbeitet und die entsprechende Änderung kommt danach an die Urne“, sagt Krähenbühl.

 

Er hofft, dass noch in diesem Jahr die offenen Fragen bereinigt werden können. „So würde bei einem optimalen Verlauf im Jahr 2020 die Überbauungsordnung angepasst. Mit einer Urnenabstimmung wäre aber wohl erst 2021 zu rechnen“, sagt Krähenbühl. Als nächstes werde die Investorin mittels Grundbuchauszug, Altlastenkataster, Lärm- und Strahlungsgutachten und einer Übersicht über die Demographie der Gemeinde umfassend informiert.


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Erstellt: 18.05.2019
Geändert: 18.05.2019
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