Schafrain Walkringen: So soll gebaut werden
Die Gemeinde Walkringen stimmt am 17. Juni über die Überbauung am Schafrain ab. «Der Gemeinderat möchte nicht die Vorteile dieser Überbauung hervorheben», schreibt er im Vorwort zur Botschaft an die Stimmberechtigten. Denn wo ein Pro sei, gebe es auch ein Kontra. BERN-OST hat einen Blick in die Botschaft geworfen.
Vor fünf Jahren berichteten wir erstmals über die geplante Überbauung Schafrain in Walkringen. Seither ist viel Wasser den Biglebach runtergeflossen, das Bauprojekt wurde vom AGR, dem Amt für Gemeinde und Raumordnung geprüft, Pläne wurden überarbeitet, mehrere Info-Veranstaltungen fanden statt, ein Gegen-Komitee hat sich gebildet. Mitte Juni wird das Projekt der Gemeindeversammlung vorgelegt.
Bei einem Ja kann gebaut werden, bei einem Nein bliebe vorerst alles beim Alten. Da das Land bereits verkauft ist, müsste ein neues Projekt aufgelegt werden.
21 neue Wohnungen
Abgestimmt wird über die Überbauungsordnung «Schafrain», in dieser wird geregelt, wie gebaut und wie dieser steile Bitz Land genutzt werden kann. Auf einer Fläche von rund 5600 Quadratmetern sollen 21 Wohnungen in fünf Terrassen- und zwei Einfamilienhäusern gebaut werden. Wie immer wenn gebaut wird, soll attraktiver Wohnraum – zum Kauf oder zur Miete – errichtet werden. Am Schafrain sind 14 Familien- und 7 Kleinwohnungen geplant.
6 Einsprachen
Gegen die Überbauung sind sechs Einsprachen eingegangen. Zwei Einsprachen konnten bereinigt werden, mit einem Einsprecher verhandelt die Gemeinde noch über einen Rückzug, drei Einsprachen sind noch hängig. Bei einem positiven Abstimmungsausgang wird das Amt für Gemeinden und Raumordnung über die noch hängigen Einsprachen entschieden.
2-stöckige Häuser
Der Schafrain gilt als Wohnzone W2, das heisst, es darf höchstens zwei-stöckig gebaut werden, erlaubt sind Wohnen und stilles Gewerbe. Für Gebäude ist generell ein Grenzabstand von drei Meter gegenüber den Nachbargrundstücken einzuhalten. Gegenüber der Landwirtschaftszone ist ein Grenzabstand 80 Zentimeter zulässig. Für Anbauten ist gegenüber den Nachbargrundstücken ein Grenzabstand von zwei Meter einzuhalten.
Der heutige Schafrainweg wird ab der Parzelle 1540 auf einen Trampelpfad reduziert und ist nach Bauabschluss weder mit Velos noch anderen Fahrzeugen befahrbar.
Grüne Dächer
Die Überbauung ist gemäss Überbauungsverordnung so zu gestalten, dass sie der Topografie folgt und sich ins Ortsbild einfügt. Auch Farbe sowie Materialwahl sind aufeinander abzustimmen. Es sind nur Flachdächer gestattet, die nicht begehbar sind, Fotovoltaikanlagen (Solar) sind auf die Gesamtgestaltung abzustimmen. Die Dächer sind ab 40 Quadratmeter extensiv zu begrünen. Radio- TV- oder weitere Antennen sind nicht gestattet. Auch mit Holz zu feuern, ob per Cheminée oder Holzofen, ist nicht möglich.
Mehr Übersicht auf der Kreuzung
Bei einem Ja zur Siedlung Schafrain soll die Kreuzung Hauptstrasse/Sunnedörflistrasse sicherer gemacht werden. Das Trottoir von der Hauptstrasse Richtung Sunnedörfli soll verlängert werden. Weiter soll die Einmündung verbreitert und Tempo 30 auf der Sunnedörflistrasse eingeführt werden.
Dadurch soll die Kreuzung übersichtlicher werden. Zudem sollen Kehrichtwagen und Ambulanz am Ende der Sunnedörflistrasse wenden können. Die Sanierung der Kreuzung ist gemäss Auskunft Gemeindepräsident Hanspeter Aeschlimann so oder so geplant, würde sich bei einem Nein jedoch verzögern.
Lastwagen vor dem Dorf
Für die Bauzeit hat der Gemeinderat ein Verkehrskonzept Sunnedörfli erstellt. Damit aufs Mal nur ein Lastwagen die Sunnedörflistrasse befährt, wird am Ortseingang (von Bigenthal her, Höhe Friedhof) eine Wartezone für Lastwagen eingerichtet. Für den Baustellenverkehr soll zudem als erstes ein Wendeplatz erstellt werden. Schüler und Fussgängerinnen werden per Markierungen auf den Weg zum Fussgängerstreifen geleitet. Bei Bedarf soll ein Verkehrsdienst aushelfen.
Gemeinderat für ein Ja
«Die Überbauungsordnung ermöglicht es der Gemeinde, kontrolliertes Wachstum innerhalb eines bestimmten Gebietes in konkreten Bahnen zu ermöglichen», schreibt der Gemeinderat in seinem Schlusswort. Bei einem Nein würde die Bauzone Schafrain unverändert bestehen bleiben. Bauwillige Firmen könnten vorläufig nicht bauen. Mögliche Lösungen für den Schafrain müssten bei einem Nein nochmal geprüft werden. Der Gemeinderat steht hinter der Überbauungsordnung, darüber abgestimmt wird an der Gemeindeversammlung am 17. Juni.
[i] Zur Botschaft des Gemeinderats