Sanierung Hydrantenleitung Kirchstrasse, Fakultatives Referendum
Wichtrach
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 16. April 2012 einen Kredit gemäss Art. 46 Abs. 1 Bst. b Gemeindeordnung vom 23. April 2003 von Fr. 180'000.— für die Sanierung der Hydrantenleitung Kirchstrasse genehmigt.
Gemäss Art. 36 der Gemeindeordnung können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderates über eine einmalige Ausgabe von mehr als Fr. 100'000.— bis Fr. 200'000.— verlangen, dass der entsprechende Beschluss der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.
Der Gemeinderat
Erstellt:
23.04.2012
Geändert: 23.04.2012
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