Sanierung Hydrantenleitung Kirchstrasse, Fakultatives Referendum

Wichtrach

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 16. April 2012 einen Kredit gemäss Art. 46 Abs. 1 Bst. b Gemeindeordnung vom 23. April 2003 von Fr. 180'000.— für die Sanierung der Hydrantenleitung Kirchstrasse genehmigt.

 

Gemäss Art. 36 der Gemeindeordnung können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderates über eine einmalige Ausgabe von mehr als Fr. 100'000.— bis Fr. 200'000.— verlangen, dass der entsprechende Beschluss der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.

 

Das Referendum kommt zustande, wenn das entsprechende Begehren von 5 % der Stimmberechtigten unterzeichnet wird.

Der Gemeinderat

 


Statistik

Erstellt: 23.04.2012
Geändert: 23.04.2012
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