Altersheime/ Rüttihubelbad: Zahlen die Bewohner die Zeche?
Einige Berner Heime stehen unter dem Verdacht, die Lücken in der Pflegefinanzierung mit zu hohen Hotellerietaxen für die Bewohner zu decken.
Das Tamedia-Recherchedesk hat berechnet, dass die Heime im Kanton Bern 2016 ungedeckte Pflegekosten von 47,8 Millionen Franken hatten. Bei einigen Heimen geht es dabei um rund 3 Millionen Franken. Grundlage für die Zahlen sind Daten der Statistik der sozialmedizinischen Institutionen Somed.
Bei öffentlichen Heimen würde das Geld lediglich von der einen in die andere öffentliche Kasse fliessen. Zu den Spitzenreitern gehören aber auch private Anbieter wie das Alters- und Pflegeheim Rüttihubelbad mit 2,4 Millionen Franken. Michael Martig, Geschäftsführer der Stiftung Rüttihubelbad, mag die Zahl nicht kommentieren, das Heim habe andere Berechnungen.
Anders als die Pflegekosten können die Hotelleriekosten auf die Altersheimbewohner abgewälzt werden. Im April wurde publik, dass bis zu einem Drittel aller Schweizer Altersheime von ihren Bewohnern höhere Taxen für die Hotellerie verlangen, als dort tatsächlich Kosten entstehen. Der Verdacht liegt nahe, dass die Altersheime damit Löcher in der Pflegefinanzierung stopfen – auf Kosten der Bewohner. Wenn die Kantone nun den Heimen für die vergangenen Jahre Pflegegelder nachzahlen müssen, sollten folglich die Altersheimbewohner davon profitieren.
Auch das Alters- und Pflegeheim Rüttihubelbad hat laut den Somed-Statistiken zu viel Geld für die Hotellerie eingenommen. "Einige Bewohner kommen bewusst zu uns, weil wir Extras wie kulturelle Events oder anthroposophische Pflege bieten. Sie sind bereit, dafür mehr zu bezahlen", begründet Geschäftsführer Michael Martig. Querfinanziert habe das Heim die Pflege nicht. Vielmehr sei es grundsätzlich schwierig, die reinen Pflegekosten zu beziffern – denn oft würden Pflege- mit Hotelleriekosten verschmelzen. Laut der Gesundheits- und Fürsorgedirektion, welche die Aufsicht über die Altersheime hat, bestehen keine konkreten Anhaltspunkte für eine Querfinanzierung der Pflege in Berner Altersheimen.
"Wir sind in der Pflicht, Klarheit zu schaffen", sagt Peter Keller, Geschäftsführer des Verbands der Berner Pflege- und Betreuungszentren. Nur so können Pflegeheimbewohner wissen, wofür sie bezahlen. Vielleicht, sinniert Keller, benötige es auch im Kanton Bern Gerichtsurteile, um mehr Klarheit zu erlangen. Schliesslich stand am Anfang des nun vorliegenden Bundesgerichtsurteils zu einem Fall im Kanton St. Gallen auch eine Altersheimbewohnerin. Sie klagte, weil die öffentliche Hand nicht die vollen Restkosten für ihre Pflege übernahm.