Rüfenacht - Hinderhus darf abgerissen werden

Das Tauziehen um das alte Gehöft im Rüfenachter Hinderhus ist entschieden. Der Kanton erklärt die Baubewilligung für den Abbruch als rechtskräftig.

Simona Benovici / Der Bund
Das Schicksal des über 200 Jahren alten Bauernhofes im Rüfenachter Hinderhus ist besiegelt. Keiner der acht Einsprecher hat bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern Beschwerde gegen die von der Worber Bauabteilung erteilte Abbruchbewilligung eingereicht. Damit ist der von der Gemeinde am 17. Februar gefällte Entscheid rechtskräftig - und ein weiteres Streitkapitel ums Hinderhus geschlossen. Voraussichtlich in den nächsten Wochen bereits wird ein Grossteil der Hofgruppe samt Haupthaus, Silobauten, Wegen und befestigten Flächen rückgebaut und rekultiviert.

Gemeinde hat keine Handhabe

Noch in der letzten Parlamentssitzung reichte die SVP ein dringliches Postulat zum Erhalt des Bauernhauses ein: Der Gemeinderat solle prüfen, ob das alte Gehöft statt niedergerissen einer Wohnnutzung zugeführt werden könne. Mit der Bestätigung der Abbruchbewilligung wird dem Ansinnen nun ein Riegel geschoben. «Das Departement Planung wird beantragen, den Vorstoss zu überweisen und abzuschreiben», sagt der neue Planungsvorsteher Jürg Kaufmann (SP). Selbstverständlich habe man das Anliegen der Postulanten geprüft. Da aber die Ortsplanungsrevision im Mai letzten Jahres abgelehnt worden sei, stehe das Bauernhaus nach wie vor in der Landwirtschaftszone. Und: Die kantonale Denkmalpflege und die kommunale Planungskommission seien unter Abwägung aller fachlichen Aspekte zur Einschätzung gelangt, dass die Gebäude nicht schutzwürdig seien und ihnen somit auch kein Sonderstatus zukomme. «Da können wir nichts machen. Die Bewilligung muss erteilt werden. Uns als Gemeinde sind die Hände gebunden», sagt Kaufmann. Ausserdem sei der Abriss im Ermessen der privaten Erbengemeinschaft, der die Hofgruppe gehöre. Das Vorhaben verstosse gegen keine rechtlichen Vorschriften, und die Einsprecher hätten auf eine Beschwerde verzichtet.

Opposition zeigt sich enttäuscht

Gleichwohl empört über das Vorgehen ist die Interessengemeinschaft Worb/Rüfenacht bleibt grün. Sie hatte im Dezember angeregt, das Bauernhaus auf seine Schutzwürdigkeit hin zu prüfen - mit dem Ziel, es vor der Abrissbirne zu bewahren. Dass die Abbruchbewilligung jetzt rechtsgültig sei, sei sehr enttäuschend, sagte gestern IG-Vertreter Jean-Pierre Nyffeler auf Anfrage. «Umso mehr, als dass das Parlament darüber hätte diskutieren sollen.» Jetzt laufe das dringliche Postulat einfach ins Leere, so der Rüfenachter. Mit dem Entscheid sei nun ein Fait accompli geschaffen worden, was äusserst bedauerlich sei.

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Erstellt: 14.04.2012
Geändert: 14.04.2012
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