Rüfenacht - Gehöft im Hinderhus soll weichen
Ein Abbruchgesuch bringt die umstrittene Parzelle «Hinderhus» der Worber Ortsplanung wieder ins Gespräch - nur Wochen vor dem geplanten Neustart.
Es war die Wiese vor dem alten Bauernhof im Rüfenachter Hinderhus, die die Ortsplanungsrevision im Mai zu Fall gebracht hat: Rund 3,6 Hektare Landwirtschaftsland sollten dort eingezont werden, um Platz für neue Wohnhäuser zu schaffen. Im Parlament votierte eine Dreiviertelmehrheit für die Ortsplanung - doch vonseiten der Anwohnerschaft formierte sich später heftiger Widerstand gegen das Vorhaben. Die Opposition machte unter anderem die Vernichtung wertvollen Kulturlands geltend.
Ausgerechnet jetzt, da der Gemeinderat am Montag erklärt hat, dass er im kommenden Februar einen Neustart der Ortsplanungsrevision wagen will, kommt das emotionale Thema Hinderhus erneut aufs Tapet. Im Amtsanzeiger Konolfingen ist heute ein Abbruchgesuch publiziert: Grosse Teile der leer stehenden Hofgruppe samt Silobauten, Wegen und befestigten Flächen sollen rückgebaut werden - zum Erstaunen von Marco Jorio, Anwohner und Initiant der Interessengemeinschaft «Worb bleibt grün - Rüfenacht bleibt grün». Vor einem Monat hatte der Historiker und Präsident der Interessengemeinschaft Worber Geschichte mit einem Schreiben an die Gemeinde angeregt, das Haus auf seine Schutzwürdigkeit hin zu prüfen. Immerhin gebe es Hinweise, dass im Tenn auf einem Balken das Jahr 1796 eingekerbt sei. Dem Bauerngut komme in der «gesichtslosen Bebauung von Rüfenacht» ein «emotionaler und ästhetischer Identitätsfaktor» zu, weshalb es nicht einfach sang- und klanglos abgebrochen werden dürfe, so Jorio.
Gemeinde ohne «Eigeninteressen»
Obwohl die Gemeinde in ihrem Antwortschreiben vom 5. Dezember Jorio mitgeteilt hat, dass «die Grundeigentümerschaft aktuell daran ist, alle Varianten abzuwägen» und sie auch in Betracht ziehe, ein Gesuch betreffend Unterschutzstellung einzureichen, reichten die Grundeigentümer stattdessen eine Woche später das Abbruchgesuch ein. Welche Beweggründe sie dafür haben, konnte gestern bei ihrer juristischen Vertretung nicht in Erfahrung gebracht werden.
Gemeindepräsident Niklaus Gfeller (EVP) versichert indes, dass die Gemeinde nichts mit den Abbruchplänen zu tun habe. «Das Abbruchgesuch ist in alleinigem Ermessen der Grundeigentümer erfolgt.» Auch habe das Abbruchbegehren nichts mit dem bevorstehenden Neustart der Ortsplanungsrevision zu tun. Es sei nicht im Interesse des Gemeinderats, das Gehöft «aus dem Weg zu räumen». Im Übrigen habe der Gemeinderat die Hofgruppe im Rahmen der gescheiterten Ortsplanungsrevision geschützt, indem er die Hofparzelle trotz Umzonung der angrenzenden Fläche in der Landwirtschaftszone belassen habe.