Rubigen - Widerstand gegen "Firmenkreisel"

In Rubigen hat sich die "Interessengemeinschaft Landschaftsschutz Rubigen Nord" gebildet. Sie bekämpft die Überbauungsordnung, über die am 24. November dieses Jahres abgestimmt wird.

pd / Anina Bundi, anina.bundi@bern-ost.ch

Mitten in der Sommerzeit und von den meisten Einwohnern der Gemeinde Rubigen unbemerkt, hat der Gemeinderat die öffentliche Planauflage nach Baugesetz für die Überbauungsordnung Rubigen Nord angekündigt. Bis zum 9. September können Einsprachen bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Unterlagen sind einsehbar auf der Gemeindewebsite www.rubigen.ch und liegen bei der Gemeinde auf. Die Gegner der Überbauungsordnung organisieren sich in der „Interessengemeinschaft Landschaftsschutz Rubigen Nord“. Ihre Bedenken legten sie BERN-OST anlässlich der IG-Gründung dar.

"Unter dem Titel 'Überbauungsordnung Rubigen Nord' verbirgt sich eines der grössten Projekte der Gemeinde der letzten Jahrzehnte direkt bei der Einfahrt zur Kiesgrube der Kästli Bau AG. Diese Firma will ihren Sitz von Ostermundigen nach Rubigen verlegen, zusammen mit 110 Arbeitsplätzen und dabei im 2015 ein Dienstleistungszentrum erstellen, das den Ortseingang massgeblich prägen würde.

Der bisherige, erst 1989 erstellte Rautenanschluss soll abgerissen und durch einen Kreisel ersetzt werden. Die Gemeinde will dazu einen Pauschalbeitrag von Fr. 900‘000 zahlen, der Kanton einen solchen von Fr. 600‘000 und die Kästli Bau AG die restlichen Kosten. Nach den derzeitigen Informationen dient der Kreisel fast ausschliesslich den Interessen der Kästli Bau AG. Die Gemeinde hat keine konkreten Pläne über den Anschluss weiterer Firmen. Pikant ist auch, dass die Kästli Bau AG den Kreisel selbst planen und bauen soll, ohne öffentliche Ausschreibung.

 

Diese Überbauungsordnung wirft viele Fragen auf, die auch im Mitwirkungsverfahren nicht geklärt wurden. Insbesondere bleibt die Frage offen, weshalb Gemeinde und Kanton bereit sind, so viel Geld zu investieren, wenn davon nur eine Firma profitiert und andere, zum Beispiel die Frei Fördertechnik AG, keinen Anschluss erhalten.

 

Auf dem Land neben dem Kreisel ist die Errichtung von Werkhallen, Fahrzeugunterständen, eines Bürogebäudes und Parkplätzen vorgesehen. Die Planung sieht Gebäude mit einer Höhe von 15 m vor.  Der Werkhof wird 2 Gebäude mit einer Gesamtlänge von 110 m aufweisen. Die Gebäudekörper, die auf Höhe der Bernstrasse geplant sind, werden von weit her sichtbar sein und die Aussicht auf das Aaretal prägen. Insgesamt sollen in einer 1. Etappe über 9‘000 m2 überbaut werden. Der Strassenverkehr, namentlich der Schwerverkehr wird nochmals zunehmen. Die Gemeinde rechnet mit 4.5 Prozent.

 

Die Gebäude sollen an prominenter, gut sichtbarer Lage erstellt werden, obwohl es sich bei den grossen Volumengebäuden um Werkshallen mit intensiven Lärmimmissionen handelt. Weshalb wird nicht eine für den Landschaftsschutz sensiblere Lösung gesucht? Will Rubigen den Dorfeingang mit Industriegebäuden markieren? Bis vor wenigen Wochen war die Erstellung eines Bürohochhauses von 29 m vorgesehen. Nach dem Mitwirkungsverfahren konnten glücklicherweise diese Pläne auf 25.5 m reduziert werden.

 

Erhält die Gemeinde wenigstens wesentlich mehr Steuern, wenn der Firmensitz nach Rubigen verlegt wird? Diese Frage ist zu verneinen. Nach Auskunft der Gemeinde Ostermundigen hat die Kästli Bau AG in den letzten 5 Jahren durchschnittlich bloss Fr. 16.000 pro Jahr bezahlt.

 

Am 24. November 2013 findet in Rubigen eine Urnenabstimmung über das Gesamtprojekt Kreisel und Gebäude statt. Die Abstimmung wird zeigen, ob die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger von Rubigen fast 1 Million Franken für einen Quasi-Firmenkreisel gutheissen."


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Erstellt: 25.08.2013
Geändert: 25.08.2013
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