Rubigen - Wasserfallen vor Bundesgericht abgeblitzt
Der Stadtberner Finanzdirektor Kurt Wasserfallen ist mit seinem Kampf gegen Massnahmen zum Hochwasserschutz an der Aare in Rubigen erfolglos geblieben. Das Bundesgericht ist auf seine Beschwerde wegen mangelhafter Begründung nicht eingetreten.
SDA/Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Der FDP-Nationalrat und Stadtberner Finanzdirektor Kurt Wasserfallen hatte gegen ein kantonales Wasserbauprojekt an der Aare in der Hunzigenau, Gemeinde Rubigen, als Privatmann Beschwerde geführt. Am 1. März sprach ihm das Berner Verwaltungsgericht die Einspracheberechtigung ab.
Es war zum Schluss gekommen, dass er nicht als beschwerdeberechtigter Nachbar gelten könne, da er sieben Kilometer vom betroffenen Flussabschnitt entfernt wohne. Seine "emotionale Verbundenheit" mit dem fraglichen Gebiet sei rein subjektiver Natur und vermöge keine Einsprachebefugnis zu begründen.
Kurt Wasserfallen erhob dagegen staatsrechtliche und Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht. Die I. Öffentlichrechtliche Abteilung ist darauf nun gar nicht erst eingetreten, weil seine Eingabe keine genügende Begründung enthält.
Aus einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde müsste laut Bundesgericht hervorgehen, in welchen Punkten und weshalb der angefochtene Entscheid beanstandet wird. Eine staatsrechtliche Beschwerde habe eine kurz gefasste Darlegung darüber zu enthalten, welche verfassungsmässigen Rechte inwiefern verletzt worden seien.
Diese Anforderungen würden Wasserfallens Beschwerden nicht erfüllen. Streitgegenstand des angefochtenen Entscheides bilde einzig die Frage, ob Wasserfallen die Einsprachebefugnis zu Recht aberkannt worden sei. Mit diesem Thema setze er sich in seiner Eingabe aber nicht auseinander.
Auch eine Nachfrist zur Verbesserung hat das Bundesgericht Wasserfallen verwehrt. Eine solche sei nur anzusetzen, wenn die Begründung mehrdeutig, nicht aber, wenn sie inhaltlich ungenügend sei. Für das Verfahren vor Bundesgericht wurde Wasserfallen eine Gerichtsgebühr von 1000 Franken auferlegt.
Sein Vertrauen in die Justiz von Kanton und Bund sei "erheblich erschüttert", sagte Wasserfallen. Er verneinte, sich mit seiner Beschwerdekaskade verrannt zu haben.
Verschiedene Fragen blieben mit dem Nichteintreten offen, sagte Wasserfallen. Insbesondere sei unklar, ob die vom Kanton vorgenommene Rodung illegal sei und ob das See- und Flussufergesetz verletzt worden sei. "In der Schweiz interessiert dies offenbar kein Gericht, die Staatsmacht kann machen was sie will".
Wasserfallen hat gegen die vom Kanton verordnete Rodung im Zusammenhang mit den Hochwasserschutzmassnahmen auch eine aufsichtsrechtliche Anzeige beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht. Bisher habe er vom BAFU keine Antwort erhalten, sagte Wasserfallen.
www.rubigen.ch
www.aarewasser.ch
Es war zum Schluss gekommen, dass er nicht als beschwerdeberechtigter Nachbar gelten könne, da er sieben Kilometer vom betroffenen Flussabschnitt entfernt wohne. Seine "emotionale Verbundenheit" mit dem fraglichen Gebiet sei rein subjektiver Natur und vermöge keine Einsprachebefugnis zu begründen.
Kurt Wasserfallen erhob dagegen staatsrechtliche und Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht. Die I. Öffentlichrechtliche Abteilung ist darauf nun gar nicht erst eingetreten, weil seine Eingabe keine genügende Begründung enthält.
Aus einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde müsste laut Bundesgericht hervorgehen, in welchen Punkten und weshalb der angefochtene Entscheid beanstandet wird. Eine staatsrechtliche Beschwerde habe eine kurz gefasste Darlegung darüber zu enthalten, welche verfassungsmässigen Rechte inwiefern verletzt worden seien.
Diese Anforderungen würden Wasserfallens Beschwerden nicht erfüllen. Streitgegenstand des angefochtenen Entscheides bilde einzig die Frage, ob Wasserfallen die Einsprachebefugnis zu Recht aberkannt worden sei. Mit diesem Thema setze er sich in seiner Eingabe aber nicht auseinander.
Auch eine Nachfrist zur Verbesserung hat das Bundesgericht Wasserfallen verwehrt. Eine solche sei nur anzusetzen, wenn die Begründung mehrdeutig, nicht aber, wenn sie inhaltlich ungenügend sei. Für das Verfahren vor Bundesgericht wurde Wasserfallen eine Gerichtsgebühr von 1000 Franken auferlegt.
Sein Vertrauen in die Justiz von Kanton und Bund sei "erheblich erschüttert", sagte Wasserfallen. Er verneinte, sich mit seiner Beschwerdekaskade verrannt zu haben.
Verschiedene Fragen blieben mit dem Nichteintreten offen, sagte Wasserfallen. Insbesondere sei unklar, ob die vom Kanton vorgenommene Rodung illegal sei und ob das See- und Flussufergesetz verletzt worden sei. "In der Schweiz interessiert dies offenbar kein Gericht, die Staatsmacht kann machen was sie will".
Wasserfallen hat gegen die vom Kanton verordnete Rodung im Zusammenhang mit den Hochwasserschutzmassnahmen auch eine aufsichtsrechtliche Anzeige beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht. Bisher habe er vom BAFU keine Antwort erhalten, sagte Wasserfallen.
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