Rubigen - Trotz Verkauf der Mühle Hunziken viele Punkte offen
Zwar steht ein Käufer der Mühle Hunziken fest, ob die jetzigen Betreiber auch die Gesellschaften übernehmen, ist aber unklar.
Kurz vor Ablauf der Frist orientierten die Betreiber der Mühle Hunziken – der Musiker Philipp Fankhauser, dessen Bruder Christoph sowie Thomas Burkhart – am vergangenen Dienstag über einen Käufer für das Kulturlokal in Rubigen («Bund» vom Mittwoch). Dieses soll für 2,8 Millionen Franken an eine Pensionskasse veräussert werden. Auf diese Mitteilung reagierte der frühere «Mühli»-Betreiber, Peter Burkhart alias «Mühli-Pesche», erstaunt, zumal zwischen den Parteien noch keine umfassende Gesamtlösung zustande gekommen sei.
Nun geht das Pingpong-Spiel weiter. Angesichts der «verwirrlichen Medienberichte» veröffentlichte das Mühle-Hunziken-Team am Donnerstagabend wiederum eine Mitteilung auf der Homepage des Lokals. Darin wiederholen die Betreiber, dass sie eine feste Kaufzusage für die Mühle Hunziken beim Gericht eingereicht hätten. In der Mitteilung zeigt man sich «erstaunt darüber», dass Peter Burkhart die Zusage anzweifle und sein Anwalt damit nichts anfangen könne.
Besagter Anwalt, Willi Egloff, versucht nun seinerseits, Klarheit in die vertrackte Angelegenheit zu bringen. «Dass jemand die Mühle kaufen möchte, ist uns bekannt. Eine Gesamtlösung ist damit aber noch lange nicht gefunden worden», sagt er. Schliesslich seien tatsächlich noch viele Punkte offen. So etwa die Frage, was mit der Konzert GmbH und der Bar GmbH geschieht.
Peter Burkharts Frau Pia und deren Tochter Catherine halten immer noch Anteile an den Gesellschaften und wären gewillt, diese zu verkaufen. «Man kann das Lokal nicht betreiben, wenn man die Gesellschaften nicht besitzt», sagt Egloff. Dazu habe sich die Gegenpartei trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme aber bisher ausgeschwiegen.
Zur letzten Einigungsverhandlung im Streit um die Mühle Hunziken kommt es am nächsten Freitag am Regionalgericht Bern. Gibt es keine Einigung, wird das Kulturlokal im nächsten Jahr versteigert. «Auch mit einer Versteigerung wären nur die Eigentumsverhältnisse der Liegenschaft geklärt, nicht aber jene der Gesellschaften», sagt Egloff.