Rubigen - Staatsanwalt fordert kleine Verwahrung für Brandstifter

Im Sommer 2015 hielt im Aaretal ein Brandstifter die Feuerwehren auf Trab. Er legte rund ein Dutzend Feuer. Ab Donnerstag musste sich der 53-Jährige vor Gericht verantworten.

tag / sda, Berner Zeitung BZ
Ein 53-jähriger Schweizer muss sich seit Donnerstagmorgen wegen mehrfacher Brandstiftung vor Gericht verantworten. Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von 62 Monaten, die zugunsten einer so genannten kleinen Verwahrung aufgeschoben werden soll. Der Beschuldigte ist geständig.

Er sei «der mit den Latzhosen», stellte sich der Beschuldigte zu Beginn der Verhandlung vor. Die psychiatrischen Gutachten bescheinigen ihm eine Intelligenzminderung, er selber erzählte von seiner schwierigen Kindheit mit einer alkoholkranken Mutter und einem Stiefvater, «mit dem es auch nicht ging».

Seine Taten lassen nicht auf «Skrupellosigkeit» schliessen, wie der Verteidiger mehrfach betonte. Es werden ihm rund 20 Vegetationsbrände zur Last gelegt - bei manchen blieb es beim blossen Versuch. Konkret zündete er Holzhaufen, Böschungen oder Wiesland an. Verletzte forderten seine Taten keine. Der bezifferbare Sachschaden beläuft sich gesamthaft auf rund 11'000 Franken.

Nach den Taten, die er grösstenteils im Sommer 2015 verübte, entfernte er sich nach eigenen Aussagen auf seinem roten Mofa jeweils schnell vom Tatort. «Ich hatte ein schlechtes Gewissen», sagte er. Die Taten begründete er in erster Linie mit Eifersucht und Unmut - etwa weil ihm in seiner damaligen Wohneinrichtung verboten worden war, einen Traktor zu fahren.

Staatsanwalt: Taten waren nicht harmlos

Wie der Staatsanwalt ausführte, hält er eine Verharmlosung der Brände für unangebracht. «Nur weil die Feuerwehr jeweils so schnell ausrückte und die Brände unter Kontrolle brachte, wurden keine Menschen verletzt und blieb es beim geringen Sachschaden.»

Mehrere der Brände hätten aber durchaus das Potenzial gehabt, Waldbrände auszulösen. «Wir erinnern uns noch alle an den sehr heissen und trockenen Sommer im letzten Jahr.» Zudem seien die Abstände zwischen den Bränden je länger, je kürzer geworden. «Die Verhaftung war nötig, um die Brandserie zu stoppen.»

Zusammengerechnet ergeben die Taten für den Staatsanwalt - verminderte Schuldfähigkeit eingerechnet - eine Freiheitsstrafe in der Höhe von 62 Monaten. Allerdings zeigte sich dieser der Überzeugung, dass die Strafanstalt nicht der richtige Ort für den Angeschuldigten ist.

Er forderte deshalb die Aufschiebung der Strafe zugunsten einer stationären, therapeutischen Unterbringung nach Artikel 59 des Strafgesetzbuches. Im Volksmund spricht man dabei von einer kleinen Verwahrung.

Verteidiger gegen kleine Verwahrung

Der Verteidiger wehrt sich gegen eine solche Massnahme. Er begründet dies dahingehend, dass der Angeklagte aufgrund seiner Minderintelligenz «therapeutisch nicht erreichbar» sei, wie ein Gutachten aus der Strafanstalt Pöschwies zeige. Seit Mitte Januar befindet sich der Angeklagte im vorzeitigen Massnahmeantritt in der Strafanstalt Pöschwies.

Der Verteidiger ist der Überzeugung, dass der Beschuldigte in einer stark betreuten und strukturierten Wohneinrichtung untergebracht werden sollte. «Am besten an einem Ort, an dem er sich landwirtschaftlich betätigen kann.» Eine solche Unterbringung sei aber zivilrechtlich zu verordnen.

Auch bezüglich des Strafmasses vertrat der Verteidiger eine andere Haltung als der Staatsanwalt: Er forderte eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten. Diese sei aber unbedingt auszusprechen, obwohl der Beschuldige über keine Vorstrafen verfüge. Schliesslich gingen alle Gutachten von einer hohen Rückfallgefahr aus.

Einig waren sich Staatsanwalt und Verteidiger bezüglich der Tragik, die dem Fall zugrunde liegt. Der Staatsanwalt verwies in diesem Zusammenhang etwa auf seine Mitarbeiterin, welcher bei der Befragung des Beschuldigten «nach 13 Jahren engagierter Arbeit» der Job zum ersten Mal schwer gefallen sei. Und auch er sei der Meinung, «dass der Täter irgendwie nicht zu den Taten passt».

Schönere Zukunft sei ihm zu gönnen

Der Angeschuldigte selber beteuert, dass er sich gebessert habe. «Das was passiert ist, mache ich nicht mehr», sagte er. Er wünsche sich nun aber eine «schönere Zukunft». Das sei ihm zu gönnen, das habe auch sein Psychiater gesagt.

Der Prozess findet am Regionalbericht Bern-Mittelland statt. Das Gericht tagt in Fünferbesetzung. Das Urteil wird am Freitag bekannt gegeben.


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Erstellt: 12.08.2016
Geändert: 12.08.2016
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