Rubigen - Nationalrat Wasserfallen abgeblitzt

Das bernische Verwaltungsgericht hat den Vorinstanzen Recht gegeben und die Beschwerdelegitimation von Kurt Wasserfallen gegen das kantonale Wasserbauprojekt in der Gemeinde Rubigen abgewiesen. Er habe kein schutzwürdiges Interesse vorzuweisen.

SDA, Martin Christen/martinchristen@gmx.ch
Das Verwaltungsgericht argumentiert, andernfalls wäre jede Person, welche ein Gebiet zu Erholungszwecken nutzt, einspracheberechtigt, was nicht praktikabel wäre. Wasserfallen wohnt 7 Kilometer entfernt vom Ort.

Wasserfallen hatte geltend gemacht, er suche das Gebiet häufig zum Spazieren und als Aufenthaltsort auf. Zudem sah er Verstösse gegen das See- und Flussufergesetz und warf der Regierung Willkür vor.

Über den Inhalt der Beschwerde hatte das Verwaltungsgericht nicht zu befinden, nachdem es bereits die Beschwerdelegitimation verneint hatte.

Wasserfallen ist über den Ausgang des Verfahrens ungehalten und "masslos erschüttert", wie er auf Anfrage sagte. Offenbar wegen eines Formfehlers gehe das Verwaltungsgericht inhaltlich nicht auf die Beschwerde ein, was nichts anderes bedeute als dass der Bürger ohne teuren juristischen Beistand oft chancenlos sei, sagte Wasserfallen. Der Berner Gemeinderat und FDP-Nationalrat hat in der Sache als Privatmann gehandelt.

Wasserfallen hat 30 Tage Zeit, um an das Bundesgericht zu gelangen. Er überlege sich den Schritt, sagte er der Nachrichtenagentur SDA.

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Erstellt: 03.03.2006
Geändert: 04.03.2006
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