Rubigen - Mobilfunkantenne kann ausgebaut werden

Das Verwaltungsgericht hat dem Ausbau der Mobilfunkantenne an der Schulhausgasse zugestimmt. Die Gemeinde Rubigen verzichtet darauf, den Entscheid an das Bundesgericht weiterzuziehen.

Res Reinhard, info@reinhards.ch
1999 erlaubte die Gemeinde Rubigen der Firma Orange, auf dem Dach der gemeindeeigenen Liegenschaft an der Schulhausgasse eine Mobilfunkantenne zu erstellen. Dafür wurde ein langjähriger Mietvertrag abgeschlossen.

Den Ausbauplänen von Orange hingegen hat sich der Gemeinderat letztes Jahr widersetzt und gegen die Baubewilligung des Regierungsstatthalteramtes von Konolfingen bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Beschwerde geführt. Die Beschwerde wurde abgewiesen und von Rubigen an das Verwaltungsgericht des Kantons Bern weitergezogen. Am 10. September 2007 hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde „in einem sorgfältig begründeten Urteil abgewiesen“, wie der Gemeinderat in einer Medienmitteilung schreibt.

An seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen, auf den Weiterzug des Urteils an das Bundesgericht zu verzichten. Nachdem mittlerweile drei Entscheide vorliegen, welche die Änderung der bestehenden Antennen-Anlage bewilligen, erachtet er einen Weiterzug des Urteils als chancenlos.

Damit steht der Änderung und Erweiterung der Mobilfunkanlage an der Schulhausgasse aus rechtlicher Sicht nichts mehr im Wege.

www.rubigen.ch

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Erstellt: 20.09.2007
Geändert: 20.09.2007
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