Rubigen - Konflikt in der Kiesgrube

Die Kästli AG will das ganze Unternehmen in die Kiesgrube zügeln. Anwohner wollen dies verhindern.

Johannes Reichen, Berner Zeitung BZ

Es gibt jetzt  doch keinen Turm: Die Firma Kästli verzichtet darauf,  bei der Kiesgrube Rubigen ein  fast 30 Meter hohes Gebäude zu bauen - ein Resultat aus dem Mitwirkungsverfahren. Verwaltungsratspräsident Jean-Pierre Remund: «Wir haben auf die Anliegen der Bevölkerung reagiert.» Das geplante Firmengebäude misst in der Höhe noch 15 Meter. Am 24. November wird über die Überbauungsordnung Rubigen Nord abgestimmt. Bei einem Ja wird   Kästli das Terrain geebnet für einen neuen Firmensitz bei der Kiesgrube. Das Bau-, Transport- und Recyclingunternehmen will dafür den bisherigen Hauptsitz Ostermundigen aufgeben.
 

Die Pläne  Kästlis blieben trotz der Änderung im Wesentlichen gleich, sagt Remund. Zu den bestehenden 110 Angestellten sollen 170 hinzukommen. 15 Millionen Franken will das Unternehmen investieren. Der Widerstand geht allerdings weiter. Während der öffentlichen Auflage der Überbauungsordnung gingen vier Einsprachen ein, die auch in den Verhandlungen nicht bereinigt werden konnten.   Auch setzt sich die Interessengemeinschaft Landschaftsschutz Rubigen Nord (IG) gegen die Überbauungsordnung ein. Zudem läuft ein Verfahren gegen Kästli.
 

Freispruch für den Gemeinderat

 
Seit April  2012 ermittelt die Gemeinde Rubigen in  einem baupolizeilichen Ermittlungsverfahren gegen  Kästli. Anwohner hatten Anzeige  erstattet. Die Gemeinde muss nun  prüfen, ob das Unternehmen beim Kiesabbau Vorschriften verletzt hat, insbesondere das Kiesgrubenreglement der Gemeinde aus dem Jahr 1961.   Zum Verfahren äusserte sich  Gemeindepräsident Renato Krähenbühl gegenüber dieser Zeitung am 3. April 2013: «Wir klären den Fall derzeit ab», sagte er unter anderem. Und dass es bis jetzt keinen Hinweis darauf gebe, dass das Unternehmen illegal Kies abbaue.
 
Wegen dieser Aussagen lancierten die Anwohner auch ein Verfahren gegen den Gemeinderat. Der Gemeindepräsident und die weiteren sechs Gemeinderäte hätten im baupolizeilichen Verfahren in den Ausstand zu treten, verlangten sie. Nun hat die bernische Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) das Gesuch abgewiesen. Weil Krähenbühl freiwillig in den Ausstand trat, wurde das Verfahren gegen ihn hinfällig. Die BVE  hält aber fest, dass Krähenbühl mit seinen Aussagen weder das Verfahren materiell beurteilt noch dessen Ausgang vorweggenommen habe. Es sei auch nicht ersichtlich, dass er  ein persönliches Interesse am  Ausgang des Verfahrens haben könnte.  Eine solche Befangenheit wäre eine wichtige Voraussetzung für eine Ausstandspflicht.  Auch bei den übrigen Gemeinderatsmitgliedern ortet die BVE keine Gründe für eine Ausstandspflicht. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

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Erstellt: 28.09.2013
Geändert: 28.09.2013
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