Rubigen - Kästli wieder in der Kritik

Gegen die Baufirma Kästli läuft ein baupolizeiliches Verfahren. Die Auffüllung der Kiesgrube Bodenweid erfolge nicht wie vereinbart, kritisieren Anwohner. Aus Sicht der Firma sind die Vorwürfe unbegründet.

Johannes Reichen, Berner Zeitung BZ

Gestern Morgen bei der Kiesgrube Bodenweid in Rubigen. Ein Lastwagen fährt rückwärts an den Rand der Grube und lädt eine Ladung Erde ab. Dann fährt ein Bulldozer heran und stösst das Material in Richtung Grube. Mit jeder neuen Ladung wird das riesige Loch ein bisschen kleiner. Ein Loch, das es so nicht hätte geben dürfen.

Im Frühling 2017 stellte das Verwaltungsgericht fest, dass Kästli im Gebiet Bodenweid während fünfzehn Jahren ohne gültige Bewilligung Kies abgebaut hatte. Die Firma akzeptierte das Urteil, reichte ein nachträgliches Baugesuch ein und verpflichtete sich, den früheren Zustand des Areals wiederherzustellen. Damit schien der Fall abgeschlossen zu sein. Doch das ist er nicht.

«Kaum war die Baubewilligung rechtskräftig, wurden die Bedingungen und Auflagen vollumfänglich missachtet», schreiben die Anwohner Corinne Beringer und Tobias Wild in einer Medienmitteilung. Sie haben Anzeige gegen die Firma erstattet. Die Gemeinde Rubigen hat ein baupolizeiliches Verfahren gegen die Kästli AG eröffnet.

Auflagen erteilt

Beringer und Wild wohnen am Bollholzweg in Rubigen gleich neben der Kiesgrube. 2011 wandten sie sich an die Gemeinde Rubigen. Sie kritisierten die Lärm- und Staubbelastung des Abbaus. Im Frühling 2012 erstatteten sie Anzeige gegen die Firma. In einem baupolizeilichen Verfahren kam die Gemeinde aber zum Schluss, dass Kästli nicht unrechtmässig Kies abgebaut hatte. Dagegen legten die beiden Anwohner Beschwerde ein – und waren am Ende erfolgreich.

Die Firma Kästli akzeptierte das Urteil des Verwaltungsgerichts und verpflichtete sich, das Areal wieder aufzufüllen und zu rekultivieren. Im Juni 2017 verfügte die Gemeinde die Auflagen und Bedingungen für die Wiederherstellung. Darauf berufen sich die Anwohner.

Für Beringer und Wild steht fest, dass die Verfügung Bestandteil der Baubewilligung ist, welche das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland am 14. Dezember 2017 erteilte.

Von unten nach oben

In der Verfügung steht, dass die Wiederauffüllung und Rekultivierung «von hinten nach vorne», also vom Bollholzweg in Richtung Dorf, sowie «von unten nach oben» zu erfolgen habe. Das Auffüllmaterial müsse «soweit möglich, vor Ort eingebracht und solle nicht vom Grubenrand in die Tiefe gekippt werden». Diese Bestimmungen seien von der Firma akzeptiert worden.

«Schon im Februar wollte Kästli davon aber nichts mehr wissen», sagt Wild. Die Firma mache nun genau gleich weiter wie früher. Zum Schutz der Anwohner vor Lärm und Staub seien Massnahmen erlassen worden, die nun nicht umgesetzt würden. «Die Baubewilligung wird damit verletzt.»

Kästli weist Vorwürfe zurück

Die Firma Kästli weist die Vorwürfe der Anwohner zurück. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass die Auflagen nicht erfüllt würden, sagt Verwaltungsratspräsident Daniel Kästli. «Wir halten uns an die Baubewilligung.» Wegen des «laufenden Verfahrens» will er sich aber nicht näher dazu äussern. Eine Stellungnahme der Firma findet sich in einem Protokoll zu einer Sitzung der «Begleitgruppe Kiesgrube».

Vertreter der Gemeinde und der Firma trafen sich am 15. März zu einer ausserordentlichen Sitzung. Dabei ging es um die Vorwürfe. Im Protokoll steht: «Der Zugang zur Auffüllung von unten im angesprochenen Gebiet ist aus technischer, terminlicher und wirtschaftlicher Betrachtung nicht umsetzbar.»

Weiter steht, dass es «aus wirtschaftlichen und technischen Gründen» nicht möglich sei, «das Material unten in der Grube zu kippen» und das Material anschliessend nach oben zu stossen. «Dieses Vorgehen von unten nach oben würde somit die Rekultivierung dieser Zone um mindestens zwei Jahre verzögern.»

Ball bei der Gemeinde

«Das Baupolizeiverfahren ist auch ein Prüfstein für die Gemeinde», schreiben Beringer und Wild in der Medienmitteilung. Die Frage sei, ob sie das Verfahren unabhängig führen könne oder ob wieder übergeordnete Instanzen eingreifen müssten.

Der zuständige Rubiger Gemeinderat war gestern nicht zu erreichen.

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Erstellt: 09.05.2018
Geändert: 09.05.2018
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