Rubigen - Kästli hat nicht illegal Kies abgebaut
Die Baufirma Kästli hat mit der Kiesgrube keine Reglemente verletzt. Zu diesem Schluss kommt die Gemeinde nach einer dreijährigen Untersuchung.
Es ist eine gute Nachricht für Daniel Kästli, den Verwaltungsratsdelegierten der Kästli AG. Sein Unternehmen hat in Rubigen in den letzten Jahrzehnten nicht illegal Kies abgebaut. Zu diesem Schluss kommt eine baupolizeiliche Untersuchung der Gemeinde. Kästli hat das Ergebnis mit Freude zur Kenntnis genommen. «Es zeigt, dass wir sehr gewissenhaft vorgehen.» Überrascht sei er allerdings nicht.
Gute Nachrichten sind für ihn aber gerade selten. Die Kiesbranche im Kanton Bern steht heftig in der Kritik, und er ist persönlich betroffen. Kästli ist auch Verwaltungsratspräsident der Kieswerke Aaretal (Kaga), welche im Zentrum von Kartellvorwürfen steht (siehe Kasten).
Keine Mängel erkannt
Der Fall in Rubigen ist vergleichsweise klein. Vor drei Jahren hatten Anwohner eine Anzeige gegen Kästli erstattet. Der wesentliche Vorwurf: Kästli habe Reglemente, darunter das Kiesgrubenreglement aus dem Jahr 1961, verletzt. Darin stand, dass der Abstand zwischen «Ausbeutungsgebiet» und Wohngebieten 200 Meter betragen müsse.
Zudem dürfe jeweils nur ein kleiner Teil geöffnet sein, im Schnitt nicht mehr als 80 Aren. Das Reglement ist heute nicht mehr in Kraft, die Stimmbürger haben es letzten Herbst aufgehoben. «Unsere Untersuchungen gingen bis in die 1950er-Jahre zurück, darum dauerten sie auch so lange», sagt Gemeindevizepräsident Hans Schweri (SP). Sämtliche Gesuche und Bewilligungen seit Beginn der Abbautätigkeit seien analysiert worden. Es wurden Lärmmessungen vorgenommen. Auch kantonale Stellen waren in die Untersuchung involviert, diese seien letztlich für die Bewilligungen zuständig.
Nun liegt die Verfügung vor. «Wir haben keine Mängel erkannt», sagt Schweri. Alle Reglemente seien eingehalten worden. Kästli erhält somit keine Busse. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Beschwerde angefochten werden. Die Anwohner, welche die Anzeige erstattet haben, waren gestern nicht zu erreichen.
Zwei Beanstandungen
In zwei Punkten muss Kästli aber zusätzliche Abklärungen vornehmen. Aus Sicht von Gemeinderat Schweri handelt es sich um Kleinigkeiten: Zum einen hat offenbar eine Lärmquelle das zulässige Mass überschritten. Die Ursache sei noch unbekannt, es würden nun zusätzliche Messungen unternommen, sagt Kästli. Zum anderen wurde die Frist einer Baubewilligung überschritten. Auch diese Beanstandung nimmt Daniel Kästli gelassen hin. «Wir haben eine Fristverlängerung eingeholt, das ist ein ganz normaler Vorgang.»
[i] Untersuchungen
Letzte Woche hat die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats (GPK) eine Untersuchung angekündigt. Sie will wissen, ob der Kanton die Aufsichtspflicht im Kies- und Deponiewesen verletzt hat und ob er bei Bauprojekten zu hohe Preise bezahlt hat. Zudem untersucht die Wettbewerbskommission (Weko) seit längerem, ob mehrere Unternehmen rund um die Kaga AG in der Region Thun und Bern Preis- und Mengenabsprachen getroffen haben. Nun meldet sich der Kantonale Kies- und Betonverband zu Wort. Er begrüsst die Untersuchung der GPK. Und er wehrt sich gegen eine Vorverurteilung. «Die Berichterstattung der letzten Woche erweckte den Eindruck, dass die Branche schuld daran ist, wenn Engpässe bei Abbaustandorten und Deponien bestehen», sagt Verbandspräsident Fritz R. Hurni. Die kantonale Verwaltung und die Politik hätten den weitaus grösseren Einfluss. «Wir wollen die Schuld nicht dem Kanton zuschieben», betont Hurni. Aber bei der Planung handle es sich um sehr komplexe Verfahren, die auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene geregelt seien. Oft nehme die Planung bis zu zwanzig Jahre in Anspruch. Das sei für die Schutzinteressen begrüssenswert, könne jedoch zu Engpässen führen