Rubigen - Kästli baut illegal Kies ab
Die Baufirma Kästli betreibt ohne gültige Bewilligung Kiesabbau. Zu diesem Schluss kommt die kantonale Baudirektion. Die Firma wird den Entscheid anfechten.
Nun stützt die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) die Sicht der Anwohner: Kästli baue seit 2002 ohne Bewilligung Kies ab, schreibt sie in einem Beschwerdeentscheid. «Das ist eine grosse Genugtuung für uns», sagt Anwohnerin Beringer. Es habe lange gedauert, dies zu beweisen. «Und von der Gemeinde wurden wir jahrelang ignoriert.»
Gemeinde entschied anders
Beringer und Wild leben seit 2009 am Bollholzweg in Rubigen. 2011 wandten sie sich an die Behörden. Die Lärm- und Staubbelastung habe unzulässige Werte erreicht, kritisierten sie. Zudem werde Material aus anderen Kiesgruben direkt vor den Liegenschaften abgelagert und aufbereitet. Und sie vermuteten, dass Kästli seit Jahren ein Reglement verletzt. Die Situation wurde nicht geklärt. 2010 reichten Beringer und Wild eine Anzeige ein.
Die Gemeinde startete daraufhin ein baupolizeiliches Verfahren. Letztes Jahr kam sie zum Schluss, der Firma Kästli könnten keine Fehler nachgewiesen werden. Sie wies die Anzeige ab. Gegen diesen Entscheid legten die Anwohner Beschwerde ein – mit Erfolg, wie sich jetzt zeigt.
Abbau begann 2002
Der Konflikt dreht sich um das Gebiet Bodeweid. Es liegt zwischen dem Bollholzweg und den Anlagen des Kieswerks und besteht aus drei Parzellen. In diesem Gebiet begann die Firma Kästli vor dreizehn Jahren mit dem Kiesabbau, nachdem sie die Anwohner am Bollholzweg über ihre Pläne informiert hatte. Es geht um etwa eine Million Kubikmeter Kies. Die entsprechende Bauetappe wurde 2002 mit einer Gewässerschutzbewilligung freigegeben.
Laut BVE hätte aber zusätzlich mindestens ein Baubewilligungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden müssen.
Baubewilligung, die keine ist
Die Firma Kästli ist hingegen der Meinung, dass ein gültiger Bauentscheid den Kiesabbau im Gebiet Bodeweid legitimiert. 1958 erteilte der Konolfinger Regierungsstatthalter eine Baubewilligung. Die BVE sieht die Sache anders. Aus zwei Gründen genüge die Bewilligung nicht.
Erstens habe der Statthalter damals in erster Linie den Bau einer Kies- und Sandaufbereitungsanlage gutgeheissen. Der Kiesabbau hingegen sei nicht ausdrücklich bewilligt worden. Allenfalls liesse sich noch eine Bewilligung für die Materialentnahme, die Wiederauffüllung und die Rekultivierung ableiten – aber bestimmt keine Erlaubnis für die Lagerung oder das Aufbereiten von ortsfremdem Material.
Zweitens liege eine der drei Bodeweid-Parzellen ausserhalb des Gebiets, das in der Baubewilligung von 1958 als Abbaugebiet genannt wurde. Deshalb sei der Kiesabbau auf dieser Parzelle nicht zulässig. «Auch eine Ausnahmebewilligung für Bauten in Waldnähe ist nicht aktenkundig.»
Weiter merkt die BVE an, dass Kästli mehrere Nebenbestimmungen der Bewilligung von 1958 verletzt hat. So übersteige die derzeit offene Abbaufläche von geschätzten 350 bis 400 Aren die damals festgelegte Fläche gleich mehrfach. Zudem hätte der Abbau der Kieswand mittels Ausschwemmung statt mit Baggern erfolgen müssen.
Der Kiesabbau, schliesst die BVE, sei «in verschiedener Hinsicht» nicht baurechtskonform.
Kästli zieht Entscheid weiter
Die Firma Kästli wird den Entscheid nicht akzeptieren und beim Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen. «Er ist für uns widersprüchlich und nicht nachvollziehbar», sagt der Verwaltungsratsdelegierte Daniel Kästli. Aus seiner Sicht ist die Bewilligung von 1958 klar noch gültig. «Wenn es nicht so wäre, dann würden wir seit über fünfzig Jahren illegal Kies abbauen. Das müssen wir klären.»