Rubigen - Gericht pfeift die Mühle Hunziken zurück

Die Gesellschafter der Mühle Hunziken haben zu Unrecht das Stammkapital erhöht. So entschied nun das Handelsgericht.

Johannes Reichen, Berner Zeitung BZ
Es war eine turbulente Versammlung. Am 13. August 2012 trafen sich die Gesellschafter der Mühle Hunziken Konzert GmbH zu einem wichtigen Entscheid. Auf der Traktandenliste, unter Nummer 5, stand die Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft von 20'000 auf 100'000 Franken. Diese kam tatsächlich zustande – eben unter dramatischen Umständen.

Nun hat das Handelsgericht des Kantons Bern die Konzertgesellschaft zurückgebunden. Es hat eine Klage von Pia Burkhart teilweise gutgeheissen: Der Beschluss der Kapitalerhöhung wird aufgehoben. Der Entscheid liegt erst schriftlich vor, eine Begründung steht noch aus. Der Prozess fand schon im Juli statt.

 

Beschlossene Sache


Die Versammlung sollte um zehn Uhr beginnen. Die Teilnehmer: Thomas Burkhart und Christoph Fankhauser von der neuen Mühle-Führung sowie Pia Burkhart, die Frau von Mühle-Gründer Peter Burkhart. Der Schauplatz: die Anwaltskanzlei Kellerhals in Bern. Thomas Bähler, der Anwalt der Mühle, ist Partner von Kellerhals Anwälte.

 

Doch Pia Burkhart hätte gerne ihren Mann sowie ihren Anwalt Willi Egloff dabeigehabt. Das ging nicht, und auch die alleinige Begleitung durch Egloff kam nicht zustande. Als sie schliesslich allein zur Versammlung stiess, war die Kapitalerhöhung bereits beschlossen. Denn Traktandum 5 war spontan an den Anfang gesetzt worden.

 

Gegen Burkharts Willen


Dabei hätte sie mit ihrem 40-Prozent-Anteil die nötige Zweidrittelmehrheit verhindern können. Die Erhöhung geschah nicht nach ihrem Willen, wie sie im Juli vor dem Gericht aussagte: «Ich hatte kein Interesse, Geld einzubringen, das man für Gerichts- und Anwaltskosten einsetzt.» Ihr Anteil hätte sich von 8000 auf 40'000 Franken erhöht.

 

Gemäss dem Entscheid muss sie die Differenz von 32'000 Franken nun nicht einschiessen. Die Konzertgesellschaft muss drei Viertel der Gerichtskosten übernehmen und unter dem Strich fast 10'000 Franken an Pia Burkhart bezahlen. Sie muss zudem die eigenen Kosten und einen Beitrag an die Parteikosten von Pia Burkhart von rund 6000 Franken bezahlen.

 

Nicht nachvollziehbar


Burkharts Anwalt Egloff hatte mit diesem Entscheid gerechnet. «Der Ablauf der Versammlung war einfach nicht korrekt», sagt er. Derweil freuen sich Thomas Burkhart und Christoph Fankhauser zwar, dass die «Rechtmässigkeit der Versammlung grundsätzlich bestätigt» wurde. «Jedoch können wir den Entscheid zur Kapitalerhöhung und zur Kostenaufteilung in keiner Weise nachvollziehen.» Immerhin habe die zu knappe Kapitalisierung der Gesellschaft inzwischen anders gelöst werden können. Sie warten nun auf die Begründung – womöglich werden sie den Entscheid vor dem Bundesgericht anfechten.

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Erstellt: 26.11.2013
Geändert: 26.11.2013
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