Rubigen - Gegner des Kästli-Neubaus unterliegen vor Gericht

Seit zwei Jahren tobt ein Streit um den geplanten Hauptsitz der Baufirma Kästli. Nun hofft Daniel Kästli, dass er beendet ist.

Johannes Reichen, Berner Zeitung BZ
Seit Jahrzehnten baut die Firma Kästli in Rubigen Kies ab. Und seit ein paar Jahren möchte sie in der Kiesgrube einen neuen Hauptsitz bauen.

Das Terrain dafür ebneten die Stimmbürger dem Unternehmen im November 2013, indem sie die Überbauungsordnung Rubigen Nord guthiessen. Auch das Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigte daraufhin die Überbauungsordnung.

Dagegen legten jedoch zwei Anwohner Beschwerde ein. Wie zuerst die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion weist nun auch das Verwaltungsgericht die Beschwerde ab. Das Urteil kann erneut angefochten werden.

Keine Prüfung nötig

Die Beschwerdeführer bemängelten unter anderem, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht worden sei. Aus Sicht des Verwaltungsgericht war das aber nicht nötig. Der Hauptsitz sei keine Anlage, für die eine solche Prüfung Pflicht sei. Und auch die Zahl der Parkplätze mache keine UVP nötig.

Denn eine solche Prüfung ist nur für Anlagen vorgeschrieben, die Platz für mehr als 500 Motorwagen bieten. Der Parkplatz von Kästli werde diese Dimension nicht aufweisen.

Aktuell gebe es bei der Kiesgrube 30 bis 40 Parkplätze. In einer ersten Ausbauetappe sei mit höchstens 146 neuen Parkplätzen zu rechnen. In der zweiten Etappe, die frühestens ab 2025 umgesetzt werde, seien bis zu 166 Parkplätze vorgesehen. Die Schwelle von 500 Parkplätzen werde also «bei weitem nicht erreicht».

15 Meter sind genug

Das Verwaltungsgericht klärte auch die Frage, ob sich die geplanten Gebäude gut ins Orts- und Landschaftsbild einfügen. Es kam zum Schluss, dass das betroffene Gebiet nicht besonders schützenswert sei. Zudem konkurriere es auch den nahen Weiler Kleinhöchstetten nicht.

Besonders umstritten war die Gebäudehöhe. Anfangs war ein Turm von rund 25 Metern Höhe geplant. Dagegen opponierte die kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder.

Sie befürchtete, dass mit dem Kästli-Neubau «der Eindruck eines neuen Dorfeingangs entsteht». Aus ihrer Sicht sollte das Gebäude höchstens 10 Meter hoch werden. Auf diese Einschätzung beriefen sich auch die Beschwerdeführer.

Aus Sicht des Gerichts reicht es aber, dass die Gemeinde die Höhe mittlerweile auf 15 Meter beschränkt hat. Weitere Anpassungen, etwa die Fassadengestaltung, hätten «die Situation entschärft». Auch die Kommission kann nun mit 15 Metern leben.

Kästli möchte bauen

«Diese Geschichte hat uns jetzt zwei Jahre gekostet», sagt der Verwaltungsratsdelegierte Daniel Kästli. Natürlich sei es ein Recht, Beschwerde zu führen. «Unserer Wirtschaft tut es aber nicht gut.» Er hofft nun, dass der Rechtsstreit ein Ende hat. In diesem Fall will Kästli zu Beginn des neuen Jahres das Baugesuch einreichen.

«Wir werden in der ersten Etappe keinen Vollausbau machen», sagt Kästli, «aber wir wollen die Option haben, uns zu entwickeln.»

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Erstellt: 12.11.2015
Geändert: 13.11.2015
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