Rubigen - Fankhauser will Mühle Hunziken weiterhin kaufen
Muss Philipp Fankhauser seine Anteile an der Mühle zurückgeben? Der Prozess hat begonnen.
Christoph Lenz, Der Bund
Wie verbindlich ist eine Absichtserklärung? Und wie viel Gewicht hat ein Ehrenwort? Um diese Fragen dreht sich jener Teilprozess im Seilziehen um die Mühle Hunziken, der gestern am Regionalgericht Bern-Mittelland eröffnet wurde. Der Hintergrund: Vor knapp zwei Jahren übergab Mühle-Gründer Peter Burkhart den Stab an seinen Nachfolger, den Bluesmusiker Philipp Fankhauser. Es schien wie ein Glücksfall. Doch es wurde zum Albtraum: Seit 18 Monaten bekämpfen sich die Parteien in den Medien und im Gerichtssaal.
Was ging schief? Dies suchte Gerichtspräsident Daniel Summermatter gestern zu klären, indem er das Verhandlungspoker ausleuchtete, das 2011 zwischen Philipp Fankhauser und Peter Burkhart stattfand. Zwei Daten sind dabei von besonderer Bedeutung: Am 21. Juni unterzeichneten alle Beteiligten eine Absichtserklärung, die unter anderem vorsah, dass Fankhauser die Mühle zu einem noch unbekannten Preis kaufen würde. Zudem sollte Catherine Burkhart ihre Anteile an der Mühle Hunziken Konzert GmbH an Fankhauser abtreten. Nur Letzteres wurde im September 2011 in die Tat umgesetzt. Fankhauser und seine Crew übernahmen das Zepter im Kulturlokal. Catherine Burkhart erhielt im Gegenzug 60 000 Franken.
Für sie sei klar gewesen, dass dies «nur ein erster Schritt in einem grösseren Prozess» war, erklärte die Tochter von Mühli-Pesche, die nicht in die turbulenten Verhandlungen involviert war, vor Gericht. Fankhauser sollte auch die Liegenschaft kaufen, an der sie ebenfalls beteiligt ist. Weil dies nicht geschah, will sie nun ihre Anteile zurück.
Eine Zusage für 3,8 Millionen
Er habe stets vorgehabt, die Mühle zu kaufen, zu einem Preis von zwischen 1 und 1,5 Millionen Franken, erklärte Philipp Fankhauser. Dass er die Absichtserklärung ohne klaren Preis unterzeichnete, habe daran gelegen, dass Peter Burkhart mit dem Abbruch der Verhandlungen gedroht habe. «Ich habe unterschrieben, damit endlich mal Ruhe ist», so Fankhauser.
Als eher unüberlegte Handlung stellte Fankhauser auch einen zweiten Sachverhalt dar: Ende August teilte er Mühli-Pesche mit, er sei mit den geforderten Kaufkonditionen einverstanden. «Du hast mein Wort», schrieb Fankhauser in einem Mail. Dass er damit sein Einverständnis zu einem Preis von 3,8 Millionen Franken gegeben hatte, sei ihm nicht bewusst gewesen, erklärte Fankhauser. Kaum hatte er davon erfahren, sei ihm klar geworden, «dass wir neu verhandeln müssten». Da habe Burkhart die Verhandlungen aber abgebrochen, so Fankhauser, der die Mühle nach eigenem Bekunden weiterhin kaufen will.
Die Verhandlungen um die Anteile der Konzert GmbH werden Mitte Juni fortgesetzt. Das Urteil dürfte erst im Herbst 2013 gesprochen werden. Ein baldiges Ende des Konflikts ist somit weiterhin nicht absehbar.
Was ging schief? Dies suchte Gerichtspräsident Daniel Summermatter gestern zu klären, indem er das Verhandlungspoker ausleuchtete, das 2011 zwischen Philipp Fankhauser und Peter Burkhart stattfand. Zwei Daten sind dabei von besonderer Bedeutung: Am 21. Juni unterzeichneten alle Beteiligten eine Absichtserklärung, die unter anderem vorsah, dass Fankhauser die Mühle zu einem noch unbekannten Preis kaufen würde. Zudem sollte Catherine Burkhart ihre Anteile an der Mühle Hunziken Konzert GmbH an Fankhauser abtreten. Nur Letzteres wurde im September 2011 in die Tat umgesetzt. Fankhauser und seine Crew übernahmen das Zepter im Kulturlokal. Catherine Burkhart erhielt im Gegenzug 60 000 Franken.
Für sie sei klar gewesen, dass dies «nur ein erster Schritt in einem grösseren Prozess» war, erklärte die Tochter von Mühli-Pesche, die nicht in die turbulenten Verhandlungen involviert war, vor Gericht. Fankhauser sollte auch die Liegenschaft kaufen, an der sie ebenfalls beteiligt ist. Weil dies nicht geschah, will sie nun ihre Anteile zurück.
Eine Zusage für 3,8 Millionen
Er habe stets vorgehabt, die Mühle zu kaufen, zu einem Preis von zwischen 1 und 1,5 Millionen Franken, erklärte Philipp Fankhauser. Dass er die Absichtserklärung ohne klaren Preis unterzeichnete, habe daran gelegen, dass Peter Burkhart mit dem Abbruch der Verhandlungen gedroht habe. «Ich habe unterschrieben, damit endlich mal Ruhe ist», so Fankhauser.
Als eher unüberlegte Handlung stellte Fankhauser auch einen zweiten Sachverhalt dar: Ende August teilte er Mühli-Pesche mit, er sei mit den geforderten Kaufkonditionen einverstanden. «Du hast mein Wort», schrieb Fankhauser in einem Mail. Dass er damit sein Einverständnis zu einem Preis von 3,8 Millionen Franken gegeben hatte, sei ihm nicht bewusst gewesen, erklärte Fankhauser. Kaum hatte er davon erfahren, sei ihm klar geworden, «dass wir neu verhandeln müssten». Da habe Burkhart die Verhandlungen aber abgebrochen, so Fankhauser, der die Mühle nach eigenem Bekunden weiterhin kaufen will.
Die Verhandlungen um die Anteile der Konzert GmbH werden Mitte Juni fortgesetzt. Das Urteil dürfte erst im Herbst 2013 gesprochen werden. Ein baldiges Ende des Konflikts ist somit weiterhin nicht absehbar.