Rubigen - Ein Fussgängerstreifen für fast eine Viertelmillion Franken

In Rubigen wird aus zwei Fussgängerstreifen einer gemacht. Kostenschätzung:  213'000 Franken. Das Projekt liegt jetzt bei der Gemeinde auf. Die Bevölkerung kann sich dazu äussern.

Rolf Blaser, rolf.blaser@bern-ost.ch

Es geht um die beiden Fussgängerstreifen auf der Worbstrasse vom Kreisel her in Richtung Worb. Direkt nach dem Kreisel und etwa 20 Meter weiter hat es zwei Fussgängerstreifen. Der Streifen beim Kreisel wird entfernt, derjenige bei der Einmündung Hölzliackerstrasse aufgewertet. Das hat der Kanton beschlossen.

 

Mit Schutzinsel

Wie das Tiefbauamt des Kantons Bern schreibt, erhält der neu gestaltete Fussgängerstreifen eine Mittelinsel, womit die Sicherheit erhöht werden soll. Zudem wird der Gehweg auf der Seite Überbauung ergänzt. Beim Fussgängerstreifen wird die Worbstrasse verbreitert, damit die 1.5 Meter breite Insel gebaut werden kann. Weil der Gehweg verschoben wird, muss die Gemeinde einen Teil des Lands kaufen.

 

Erst musste noch Land gekauft werden

Zusätzlich verändern sich die Sichtverhältnisse bei der Einmündung Hölzliackerstrasse. Deshalb muss die Böschung auf einer Privatparzelle versetzt werden. Weil ein Trottoir verlängert wird, muss zusätzliches Land gekauft werden. Zwei Strassenlampen werden fünf Meter vor und nach dem Fussgängerstreifen platziert. Der betroffene Strassenabschnitt gilt laut Bericht nicht als Unfallschwerpunkt.

 

Zu den Kosten

Die Gesamtkosten werden auf 213'000 Franken geschätzt. Die grössten Posten sind 150'000 für die Bauarbeiten sowie 45'000 für Honorare. Die beiden Strassenlampen samt Installation kosten 8'200 Franken. Der Landerwerb schlägt mit 3'750 Franken (25 Quadratmeter zu 150 Franken) zu Buche. Laut Mitwirkungsbericht sollen die Bauarbeiten 2023 oder 2024 ausgeführt werden.

 

[i] Das Bauvorhaben liegt bis am 22. April zur Mitwirkung bei der Gemeinde auf. Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf der Auflage ihre Anregungen und Einwendungen schriftlich mitzuteilen. Einsprachen können erst im Rahmen der öffentlichen Planauflage eingereicht werden.

 


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Erstellt: 03.04.2022
Geändert: 03.04.2022
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