Rubigen - Beschwerde gegen die Sofortmassnahmen für den Hochwasserschutz abgewiesen
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Beschwerde gegen die Sofortmassnahmen an der Aare Rubigen abgewiesen. Er stellt fest, dass der Beschwerdeführer durch den kantonalen Wasserbauplan nicht in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist un
aid / Simon Laager, info@reinhards.ch
Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion erliess am 23. Dezember 2005 den kantonalen Wasserbauplan für die vorgezogenen Hochwasserschutzmassnahmen an der Aare bei Rubigen. Dabei trat sie auf die Einsprache von Kurt Wasserfallen nicht ein, weil er durch die geplanten Massnahmen nicht in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen sei.
Der Regierungsrat hat die von Kurt Wasserfallen gegen diesen Nichteintretensentscheid erhobene Beschwerde abgewiesen. Gleich wie die Vorinstanz gelangte auch der Regierungsrat zum Schluss, dass der Beschwerdeführer die Einsprachevoraussetzungen nicht erfüllt. Das Gesetz verlangt, dass ein Einsprecher in eigenen, schützenswerten Interessen betroffen sein muss. Die geplanten Massnahmen fügen dem Beschwerdeführer jedoch keinen Nachteil zu, der ihn in besonderer Weise trifft oder ihn stärker berührt als die Allgemeinheit. Der Hinweis, regelmässig am Aareufer Spaziergänge zu unternehmen, genügt für den Nachweis einer besonderen Betroffenheit nicht.
Es war ausserdem korrekt, dass die Vorsteherin der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion neben dem Wasserbauplan auch den Entscheid über die Einsprache von Herrn Wasserfallen unterzeichnete. Die Einsprache im Planerlassverfahren dient vorab als Entscheidhilfe und zur Anhörung der Betroffenen, und nicht eigentlich als Rechtsmittel. Das Gesetz sieht denn auch ausdrücklich vor, dass gleichzeitig mit dem Erlass des Wasserbauplanes auch über die unerledigten Einsprachen zu entscheiden ist. Deshalb war es, entgegen der Meinung des Beschwerdeführes, richtig, dass die BVE-Direktorin nicht in den Ausstand trat.
Mit den Arbeiten für die Hochwasserschutzmassnahmen muss bedingt durch den Wasserstand der Aare bis spätestens Mitte Februar 2006 begonnen werden. Sonst würden sich die Arbeiten um ein Jahr verzögern. Der Regierungsrat hat deshalb einer allfälligen Beschwerde an das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung entzogen. Er hat die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion beauftragt, die Bauarbeiten sofort in Angriff zu nehmen.
www.rubigen.ch
Der Regierungsrat hat die von Kurt Wasserfallen gegen diesen Nichteintretensentscheid erhobene Beschwerde abgewiesen. Gleich wie die Vorinstanz gelangte auch der Regierungsrat zum Schluss, dass der Beschwerdeführer die Einsprachevoraussetzungen nicht erfüllt. Das Gesetz verlangt, dass ein Einsprecher in eigenen, schützenswerten Interessen betroffen sein muss. Die geplanten Massnahmen fügen dem Beschwerdeführer jedoch keinen Nachteil zu, der ihn in besonderer Weise trifft oder ihn stärker berührt als die Allgemeinheit. Der Hinweis, regelmässig am Aareufer Spaziergänge zu unternehmen, genügt für den Nachweis einer besonderen Betroffenheit nicht.
Es war ausserdem korrekt, dass die Vorsteherin der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion neben dem Wasserbauplan auch den Entscheid über die Einsprache von Herrn Wasserfallen unterzeichnete. Die Einsprache im Planerlassverfahren dient vorab als Entscheidhilfe und zur Anhörung der Betroffenen, und nicht eigentlich als Rechtsmittel. Das Gesetz sieht denn auch ausdrücklich vor, dass gleichzeitig mit dem Erlass des Wasserbauplanes auch über die unerledigten Einsprachen zu entscheiden ist. Deshalb war es, entgegen der Meinung des Beschwerdeführes, richtig, dass die BVE-Direktorin nicht in den Ausstand trat.
Mit den Arbeiten für die Hochwasserschutzmassnahmen muss bedingt durch den Wasserstand der Aare bis spätestens Mitte Februar 2006 begonnen werden. Sonst würden sich die Arbeiten um ein Jahr verzögern. Der Regierungsrat hat deshalb einer allfälligen Beschwerde an das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung entzogen. Er hat die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion beauftragt, die Bauarbeiten sofort in Angriff zu nehmen.
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