Rubigen - Beschwerde gegen Mobilfunkantenne

Die Gemeinde Rubigen wehrt sich gegen zusätzliche Mobilfunkantennen der Orange auf dem Dach einer Gemeindeliegenschaft. Der Rubiger Gemeinderat hat beschlossen, beim bernischen Verwaltungsgericht Beschwerde zu führen.

Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Der Rubiger Gemeinderat rollt in einer Medienmitteilung die ganze Geschichte der umstrittenen Orange-Mobilfunkantenne auf. 1999 liess die Gemeinde Rubigen die Orange auf dem Dach der gemeindeeigenen Liegenschaft Schulhausstrasse 12 eine Mobilfunkantenne für GSM-Dienste erstellen. Dafür wurde ein langjähriger Mietvertrag abgeschlossen.

Der Gemeinderat schreibt, er sei davon ausgegangen, dass diese Anlage lange Jahre unverändert betrieben werde und die Strahlungsintensität gering bleibe. 2003 wollte die Orange die Sendeleistung markant erhöhen, die Gemeinde wehrte sich dagegen.

Gegen die erteilte Baubewilligung erhob der Gemeinderat von Rubigen Beschwerde an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Sie wurde im Herbst 2004 abgewiesen mit der Begründung, an der Anlage selbst ändere sich nichts, nur die Sendeleistung werde erhöht. Anfangs 2005 wurden diese Anpassungen durch die Orange vorgenommen.

Kurze Zeit später stellte sie ein neues Baugesuch: Es sollen zusätzliche UMTS Antennen auf dem Dach installiert und die bestehenden Antennen erneut geändert werden. Die Orange stellt somit bereits das dritte Baugesuch innert sechs Jahren.

Der Gemeinderat verweigerte der Orange die Zustimmung zum Bau und unterzeichnete das Baugesuch erneut nicht. Die gegen die Baubewilligung des Regierungsstatthalteramtes von Konolfingen erhobene Beschwerde wurde durch die BVE am 19. September 2006 erneut mit der Begründung, die Unterschrift der Gemeinde sei entbehrlich, abgewiesen.

Der Gemeinderat führt nun laut Mitteilung dagegen Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern. Er ist der Ansicht, dass die Orange als Mieterin die Sendeleistung und die Art der Mobilfunkdienste nicht nach eigenem Gutdünken ändern kann, ohne dass die Vermieterin, die Gemeinde, damit einverstanden ist.

Deshalb dürfe das Baugesuch der Orange nach Meinung der Gemeinde nicht behandelt oder gutgeheissen werden, weil die ausdrückliche Zustimmung der Vermieterin und die Unterschrift der Gemeinde unter das Baugesuch fehle, schreibt der Gemeinderat.

www.rubigen.ch

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Erstellt: 01.11.2006
Geändert: 01.11.2006
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