Rubigen - Baulandreserven dürfen verkauft werden

mry, "Der Bund"
Das noch nicht verkaufte Bauland der Gemeinde Rubigen in den Bereichen altes Schulhausareal, Schinzenacher und Dorfmatte darf weiterhin zu den festgelegten Bedingungen verkauft werden: Die Stimmberechtigten hiessen am Donnerstag eine Fristverlängerung bis 2008 gut. Das restliche Bauland sei noch nicht verkauft, weil die Gemeinde nicht aktiv nach Investoren gesucht habe, sagte Gemeindeschreiber Ernst Wüthrich gestern auf Anfrage – in Rubigen werde bereits sehr viel gebaut.

Ein Artikel aus

www.rubigen.ch

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Erstellt: 02.12.2006
Geändert: 02.12.2006
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