Rössli Zäziwil: Frau wegen Brandstiftung verurteilt

Eine psychisch beeinträchtigte Frau erhält im Zusammenhang mit dem Brand des Rösslis Zäziwil 2018 eine bedingte Freiheitsstrafe. Zu diesem Urteil gelangte das Regionalgericht.

ak, info@bern-ost.ch

Bereits im Zuge der Einvernahmen im Jahr 2018 gestand die Frau die Tat. Heute Mittwoch bestätigte das Regionalgericht Bern-Mittelland ihre Schuld. Wie die Berner Zeitung BZ schreibt, wurde die Frau zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Umstände seien speziell gewesen, da sie stark psychisch beeinträchtigt ist. Ein Gutachten attestiert ihr einen Intelligenzquotienten von 45. Das enspricht dem intellektuellen Leistungsvermögen eines Kindes zwischen sechs und neun Jahren.

 

Aus diesem Grund sei die Angeklagte nur begrenzt schuldfähig, was zu einer erheblichen Reduktion der Strafe führte. Schon im Vorfeld hatte die Verteidigung ein verkürztes Verfahren beantragt und signalisierte damit, dass sie das vom Staatsanwalt vorgeschlagene Strafmass akzeptiert, schreibt die BZ. Die Frau wurde wegen versuchter und vollendeter Brandstiftung verurteilt. Trotz Rückfallgefahr sah das Gericht von einer ambulanten oder stationären Massnahme ab, da "keine der Massnahmen, die das Schweizerische Strafgesetz vorsieht, der Lebenssituation der Frau angemessen wäre". Sie lebt schon seit längerer Zeit in einer betreuten Wohneinrichtung.

 

Zweimal Feuer gelegt

In einer Juninacht 2018 brannte das Rössli bis auf seine Grundmauern nieder. 20 Personen waren zu dem Zeitpunkt im Gebäude, die sich alle ins Freie retten konnten. Wie sich herausstellte, ereignete sich im Vorfeld ein Streit zwischen der damals 35-jährigen Frau und einem der Bewohner der ehemaligen Gaststätte. Als er sie zum wiederholten Mal wegschickte, zündete sie im grossen Saal einen der Vorhänge an. Das Feuer breitete sich aus und es entstand ein Vollbrand. Schon Tage zuvor verursachte sie einen Brand in der Küche des Bekannten - da allerdings noch ohne Folgen.

 

Der Gesamtschaden am Gebäude betrug über eine Million Franken.


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Erstellt: 15.01.2020
Geändert: 15.01.2020
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