Regionalkonferenz: Wo Windräder möglich sind
Der regionale Richtplan Windenergie legt sechs mögliche Standorte für Windparks fest. An jedem Ort gibt es aber Vorbehalte. Jetzt geht der Richtplan in die öffentliche Mitwirkung.
Der Weg zu einem Windpark in der Region Bern-Mittelland ist noch lang. Laut den Verantwortlichen der Regionalkonferenz Bern-Mittelland (RKBM) gab es aber bereits im letzten Jahr erste Anfragen für solche Anlagen. Deshalb hat die RKBM vorwärtsgemacht und gestern den regionalen Richtplan Windenergie vorgestellt. Damit werden mögliche Standorte für Windpärke definiert. Das sind Anlagen mit mindestens drei Windturbinen und einer Nabenhöhe von über 30 Metern.
30 Kriterien
Die Grundlage bildete der kantonale Richtplan. Dort seien mit einem «dicken Filzstift» Windenergieprüfräume festgelegt worden, sagte Jörg Zumstein, Präsident der Kommission Raumplanung RKBM. Aufgabe der Regionen war es, diese Gebiete unter die Lupe zu nehmen und auf ihre Tauglichkeit zu prüfen. Anhand von 30 Kriterien wurden sie analysiert und bewertet. Darunter gab es Punkte, welche ein Gebiet von vornherein ausschlossen. Dort sind die Schutzinteressen höher gewichtet als die Nutzungsinteressen. Dazu zählen beispielsweise geschützte Ortsbilder oder Naturschutzgebiete. Wichtig bei der Evaluation war auch, dass die Gebiete nicht zu weit weg von den Nutzern liegen. So können die Kosten für die Erschliessung (Strassen, Leitungen) tief gehalten werden.
Vier sind rausgefallen
Vier Standorte, die im kantonalen Richtplan noch aufgeführt waren, hat die Regionalkonferenz ausgeschlossen: Diese liegen in den Gemeinden Guggisberg, Linden, Riggisberg, Rüeggisberg und Schwarzenburg. Die Hürde geschafft haben die Gebiete Stockere-Mauss-Rosshäusern, Murzelen, Lindechwald-Kohlholz, Gibelegg-Würze und Belpberg. Dazu wurde ein Gebiet bei Vechigen aus dem gültigen Teilrichtplan Bantiger-Südost übernommen (siehe Karte). Aber auch dort gibt es Vorbehalte: Sie liegen teilweise im Wald, tangieren Vogelzugrouten oder befinden sich im Naturpark Gantrisch.
Über 100 Meter hoch
Die Verantwortlichen bei der Regionalkonferenz sind sich bewusst, dass die definierten Gebiete nicht nur auf Gegenliebe stossen werden. Das Gebiet im Mittelland sei dicht besiedelt, sodass Konflikte fast vorprogrammiert seien. «Windräder sind Möblierungen, welche die Landschaft prägen», erklärte Jörg Zumstein. Es gehe bei den Windturbinen um Höhen von über 100 Metern. Aber wenn man wegwolle von nicht erneuerbarer Energie, sei das mit Eingriffen in die Landschaft verbunden.
Wald ist nicht mehr tabu
Praktisch alle Standorte liegen teilweise im Wald. Dieser ist aber nicht mehr per se ausgeschlossen. Gemäss der Wegleitung des kantonalen Amts für Gemeinden und Raumordnung ist es nicht ausgeschlossen, dass für einzelne Masten eine Rodung bewilligt würde, erklärte Jos Aeschbacher, Leiter des Fachbereichs Raumplanung bei der RKBM. Voraussetzung ist aber, dass der Bedarf nachgewiesen ist, die Standortgebundenheit gegeben ist und die Umweltinteressen nicht überwiegen. Die Projektgruppe hat am Beispiel des Gebietes Mauss-Rosshäusern ausgerechnet, dass ein Windpark mit drei Windturbinen den Strombedarf von rund 3000 Haushalten decken könnte. Detaillierter wurde das Potenzial nicht berechnet.
Gemeinden entscheiden
«Wir bauen keine Windpärke», betonte Kommissionspräsident Jörg Zumstein. Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland habe nur eine technische und keine politische Auswahl getroffen. Die Entscheide werden in den betroffenen Gemeinden gefällt. Deren Stimmberechtigte müssen die entsprechenden Nutzungspläne anpassen (siehe Kasten).
Bei den Begehungen im Feld seien überall Gemeindevertreter dabei gewesen, sagte Jos Aeschbacher. Dabei habe «eher eine positive Stimmung» geherrscht. Es sei aber auch eine gewisse Vorsicht herauszuspüren gewesen. Aeschbacher: «Niemand wollte sich schon klar dazu äussern.»
[i] Mitwirkung läuft
Der regionale Richtplan Windenergie liegt bis zum 23. Januar 2015 zur Mitwirkung auf. Im ersten Quartal 2015 erfolgt die Auswertung der Eingaben, der Plan wird überarbeitet. Im Sommer geht der Richtplan an die kantonalen Stellen zur Vorprüfung. Die Verantwortlichen hoffen, dass die Regionalversammlung den Plan im Dezember 2015 verabschieden kann. Der Kanton wird diesen frühestens im ersten Quartal 2016 genehmigen. Anschliessend liegt der Ball bei den betroffenen Gemeinden, die ihre Nutzungspläne anpassen müssen, meist in Form von Überbauungsordnungen. Erste Bewilligungen für Windpärken dürften frühestens ab 2018 vorliegen.
Am 4. November führt die Regionalkonferenz Bern einen öffentlichen Informationsanlass durch. Dieser findet im Seminarraum der Kaserne Bern an der Papiermühlestrasse 15 statt.
Die Unterlagen zum Richtplan können auf www.bernmittelland.ch heruntergeladen werden.